ASR 13/1,2 - Arbeitsstätten-RL 13/1,2

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Arbeitsstätten-Richtlinie

Feuerlöscheinrichtungen (ASR 13/1,2)
Zu § 13 Abs. 1 und Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung

Ausgabe Juni 1997 (BArbBl. 7-8/1997 S. 70) (1)

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffe2
Allgemeines3
Feuerlöscheinrichtungen4
Feuerlöscher4.1
Zulassung von Feuerlöschern4.1.1
Eignung von Feuerlöschern4.1.2
Feuerlöscherbauarten4.1.3
Brandgefährdung4.1.4
Anzahl der bereitzustellenden Feuerlöscher und deren Aufstellung4.1.5
Einsatz von Feuerlöschern in explosionsgefährdeten Bereichen4.1.6
Kennzeichnung5
Hinweis auf Feuerlöscher5.1
Hinweis auf sonstige Feuerlöscheinrichtungen5.2
Weitere Hinweise6

Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.