ASR 11/1-5 - Arbeitsstätten-RL 11/1-5

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Arbeitsstätten-Richtlinie

Kraftbetätigte Türen und Tore (ASR 11/1-5)
Zu § 11 Abs. 1 bis 5 der Arbeitsstättenverordnung(1)(1)

Vom 20. Juni 1985 (BArbBl. 9/1985 S. 81)

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Begriffe1
Allgemeines2
Quetsch- und Scherstellen3
Steuerung4
Abschalteinrichtungen5

Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.

Diese ASR stützt sich auf Abschnitt 2 (Begriffsbestimmungen), 3 (Allgemeine Anforderungen), 4 (Bau und Ausrüstung) der "Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore" des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (ZH 1/494). Ausgabe 10/1984.