ASR 10/6 - Arbeitsstätten-RL 10/6

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Arbeitsstätten-Richtlinie

Schutz gegen Ausheben, Herausfallen und Herabfallen von Türen und Toren
Zu § 10 Abs. 6 der Arbeitsstättenverordnung (ASR 10/6) (1)

Vom 22. August 1979 (BArbBl. 10/1979 S. 103)

Zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 13. September 1984 (BArbBl. 12/1984 S. 85) (1)

InhaltsübersichtAbschnitt
Begriffe1
Allgemeines2
Sicherung gegen Herabfallen von Türen und Toren3

Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.

Diese ASR stützt sich auf Abschnitt 4.10 (Sicherungen gegen Absturz der Flügel) der "Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore" des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (ZH 1/494), Ausgabe Oktober 1984