GGKontrollV - Gefahrguttransporte-Kontrollverordnung

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Anlage 1 GGKontrollV - Prüfliste

Anlage 1
(zu § 3 Abs. 3 Satz 1)

1.Ort der Kontrolle

........................
2.Datum

.............................
3.Zeit

............
4.Nationalitätskennzeichen und Zulassungsnummer
des Fahrzeugs
..................................
5.Nationalitätskennzeichen und Zulassungsnummer
des Anhängers/Sattelanhängers
..................................
6.Transportunternehmen/Anschrift..................................
7.Fahrer/Beifahrer..................................
8.Absender, Anschrift, Verladeort(1)(2)..................................
9.Empfänger, Anschrift, Entladeort(1)(2)..................................
10.Gesamtmenge der Gefahrgüter je Beförderungseinheit..................................
11.Höchstmenge gemäß ADR 1.1.3.6 überschritten|_|Ja|_|Nein
12.Beförderungsart|_|in loser Schüttung|_|Versandstück|_| Tank
Dokumente an Bord
13.Beförderungspapier|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
14.Schriftliche Weisungen|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
15.Bilaterale/multilaterale Vereinbarung oder nationale Genehmigung|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
16.Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
17.Schulungsbescheinigung des Fahrers|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
Beförderung
18.Zur Beförderung zugelassene Güter|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
19.Zur Beförderung der Güter zugelassene Fahrzeuge|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
20.Vorschriften in Bezug auf das Beförderungsmittel
(lose Schüttung, Versandstück, Tank)
|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
21.Verbot der Zusammenladung|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
22.Beladen, Sicherung der Ladung und Handhabung (3)|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
23.Austreten von Gütern oder Beschädigung des Versandstücks (3)|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
24.Kennzeichnung des Versandstücks nach
UN und des Tanks nach UN/ADR/RID/IMO
|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
25.Kennzeichnung des Versandstücks
(z.B. UN-Nummer) und Bezettelung (2) (ADR 3.3/3.4/4.1/5.2)
|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
26.Anbringen von Großzetteln (Placards) auf
Tank/Fahrzeug (ADR 5.3.1)
|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
27.Kennzeichnung von Fahrzeug/Beförderungseinheit
(orangefarbene Kennzeichnung, erwärmter Zustand)(ADR 5.3.2/5.3.3)
|_| kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
Ausrüstung an Bord
28.Allgemeine Sicherheitsausrüstung gemäß ADR|_|kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
29.Ausrüstung nach Maßgabe der beförderten Güter|_|kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
30.Andere in den schriftlichen Weisungen|_|kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
31.Feuerlöscher|_|kontrolliert |_|Verstoß festgestellt |_|nicht anwendbar
32.Gegebenenfalls schwerwiegendste Gefahrenkategorie der
festgestellten Verstöße
|_| Kategorie I |_| Kategorie II|_| Kategorie III
33.Bemerkungen (z.B. getroffene Maßnahmen)
.......................................................................................
34.Behörde/Beamter, die/der die Kontrolle durchgeführt hat ......................

(1) Amtl. Anm.:

Nur ausfüllen, wenn für einen Verstoß von Bedeutung.

(2) Amtl. Anm.:

Bei Sammelbeförderungen unter "Bemerkungen" angeben.

(1) Amtl. Anm.:

Nur ausfüllen, wenn für einen Verstoß von Bedeutung.

(2) Amtl. Anm.:

Bei Sammelbeförderungen unter "Bemerkungen" angeben.

(3) Amtl. Anm.:

Prüfung auf sichtbare Verstöße.

(3) Amtl. Anm.:

Prüfung auf sichtbare Verstöße.

(2) Amtl. Anm.:

Bei Sammelbeförderungen unter "Bemerkungen" angeben.