GGKontrollV - Gefahrguttransporte-Kontrollverordnung

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Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen (GGKontrollV) (1)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3104)

Zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Kontrollen auf der Straße3
Kontrollen in den Unternehmen4
Berichtswesen5
PrüflisteAnlage 1
(weggefallen)Anlage 2
VerstößeAnlage 3
(weggefallen)Anlage 4
Muster des Formulars für den Bericht an das BMVBW über Verstöße und MaßnahmenAnlage 5

(1) Amtl. Anm.:

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 95/50/EG des Rates vom 6. Oktober 1995 über einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße (ABl. EG Nr. L 249 S. 35), der Richtlinie 2001/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2001 zur Änderung der Richtlinie 95/50/EG des Rates über einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße und der Richtlinie 2004/112/EG der Kommission vom 13. Dezember 2004 zur Anpassung der Richtlinie 95/50/EG des Rates über einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße an den technischen Fortschritt (ABl. EU Nr. L 367 S. 23).