BKV - Berufskrankheiten-Verordnung

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Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)

Vom 31. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2623)

Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 29. Juni 2021 (BGBl. I S. 2245)

Auf Grund des § 9 Abs. 1 und 6 und des § 193 Abs. 8 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) verordnet die Bundesregierung:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Berufskrankheiten1
Erweiterter Versicherungsschutz in Unternehmen der Seefahrt2
Maßnahmen gegen Berufskrankheiten, Übergangsleistung3
Mitwirkung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen4
Gebühren5
Rückwirkung6
Abschnitt 2
Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten
Aufgaben7
Mitglieder8
Durchführung der Aufgaben9
Geschäftsstelle10
Geschäftsordnung11
Abschnitt 3
Übergangsrecht
Überprüfung früherer Bescheide12
Liste der BerufskrankheitenAnlage 1
Berufskrankheit Nummer 4114
Verursachungswahrscheinlichkeit in Prozent
Anlage 2