JArbSchUV - JugendarbeitsschutzuntersuchungsV

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Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
(Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung - JArbSchUV)

Vom 16. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2221)

Red. Anm.: Die Anlagen sind im BGBl. I Nr. 56 vom 25. Oktober 1990 auf den Seiten 2223 bis 2246 wiedergegeben.

Auf Grund des § 46 Abs. 1 und des § 72 Abs. 3 Satz 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) verordnet der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Durchführung der Untersuchungen1
Untersuchungsberechtigungsschein2
Erhebungsbogen3
Untersuchungsbogen4
Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten5
Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber6
Berlin-Klausel7
In-Kraft-Treten, abgelöste Vorschrift8