UmweltHG - Umwelthaftungsgesetz

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Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)

Vom 10. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2634(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2421)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Anlagenhaftung bei Umwelteinwirkungen1
Haftung für nichtbetriebene Anlagen2
Begriffsbestimmungen3
Ausschluss der Haftung4
Beschränkung der Haftung bei Sachschäden5
Ursachenvermutung6
Ausschluss der Vermutung7
Auskunftsanspruch des Geschädigten gegen den Inhaber einer Anlage8
Auskunftsanspruch des Geschädigten gegen Behörden9
Auskunftsanspruch des Inhabers einer Anlage10
Mitverschulden11
Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung12
Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung13
Schadensersatz durch Geldrente14
Haftungshöchstgrenzen15
Aufwendungen bei Wiederherstellungsmaßnahmen16
Verjährung17
Weitergehende Haftung18
Deckungsvorsorge19
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen20
Strafvorschriften21
Bußgeldvorschriften22
Übergangsvorschriften23
(zu § 1 UmweltHG)Anhang 1
(zu § 19 UmweltHG)Anhang 2

Artikel 1 des Gesetzes über die Umwelthaftung vom 10. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2634)