BauNVO - Baunutzungsverordnung

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Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
(Baunutzungsverordnung - BauNVO)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176)

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Art der baulichen Nutzung
Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete1
Kleinsiedlungsgebiete2
Reine Wohngebiete3
Allgemeine Wohngebiete4
Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)4a
Dorfgebiete5
Dörfliche Wohngebiete5a
Mischgebiete6
Urbane Gebiete6a
Kerngebiete7
Gewerbegebiete8
Industriegebiete9
Sondergebiete, die der Erholung dienen10
Sonstige Sondergebiete11
Stellplätze und Garagen12
Gebäude und Räume für freie Berufe13
Ferienwohnungen13a
Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen14
Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen15
Zweiter Abschnitt
Maß der baulichen Nutzung
Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung16
Orientierungswerte für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung17
Höhe baulicher Anlagen18
Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche19
Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche20
Baumassenzahl, Baumasse21
Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen21a
Dritter Abschnitt
Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche
Bauweise22
Überbaubare Grundstücksfläche23
Vierter Abschnitt
(weggefallen)24
Fünfter Abschnitt
Überleitungs- und Schlussvorschriften
Fortführung eingeleiteter Verfahren25
Überleitungsvorschriften aus Anlass der zweiten Änderungsverordnung25a
Überleitungsvorschrift aus Anlass der dritten Änderungsverordnung25b
Überleitungsvorschrift aus Anlass der vierten Änderungsverordnung25c
Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts25d
Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland25e
Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht25f
Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften25g
(Berlin-Klausel)26
Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands26a
(In-Kraft-Treten)27

Bekanntmachung der Neufassung der Baunutzungsverordnung

Vom 21. November 2017

Auf Grund des Artikels 4 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) wird nachstehend der Wortlaut der Baunutzungsverordnung in der seit dem 1. Oktober 2017 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

  1. 1.

    die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132),

  2. 2.

    das am 29. September 1990 in Kraft getretene Gesetz vom 23. September 1990 in Verbindung mit Anlage I Kapitel XIV Abschnitt II Nummer 2 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1124),

  3. 3.

    den am 1. Mai 1993 in Kraft getretenen Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466),

  4. 4.

    den am 20. September 2013 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548),

  5. 5.

    den am 13. Mai 2017 in Kraft getretenen Artikel 2 des eingangs genannten Gesetzes.