Vorherige Seite Nächste Seite § 1212 BGB - Erstreckung auf getrennte Erzeugnisse Das Pfandrecht erstreckt sich auf die Erzeugnisse, die von dem Pfande getrennt werden. Zur Komplettansicht des Dokumentes PDF Download Seite drucken Zurück Vorherige Seite Nächste Seite
§ 1212 BGB - Erstreckung auf getrennte Erzeugnisse Das Pfandrecht erstreckt sich auf die Erzeugnisse, die von dem Pfande getrennt werden.