Vorherige Seite Nächste Seite § 944 BGB - Erbschaftsbesitzer Die Ersitzungszeit, die zu Gunsten eines Erbschaftsbesitzers verstrichen ist, kommt dem Erben zustatten. Zur Komplettansicht des Dokumentes PDF Download Seite drucken Zurück Vorherige Seite Nächste Seite
§ 944 BGB - Erbschaftsbesitzer Die Ersitzungszeit, die zu Gunsten eines Erbschaftsbesitzers verstrichen ist, kommt dem Erben zustatten.