OWiG - Ordnungswidrigkeitengesetz

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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (1)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 73)

Inhaltsübersicht*§§
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Erster Abschnitt
Geltungsbereich
Begriffsbestimmung1
Sachliche Geltung2
Keine Ahndung ohne Gesetz3
Zeitliche Geltung4
Räumliche Geltung5
Zeit der Handlung6
Ort der Handlung7
Zweiter Abschnitt
Grundlagen der Ahndung
Begehen durch Unterlassen8
Handeln für einen anderen9
Vorsatz und Fahrlässigkeit10
Irrtum11
Verantwortlichkeit12
Versuch13
Beteiligung14
Notwehr15
Rechtfertigender Notstand16
Dritter Abschnitt
Geldbuße
Höhe der Geldbuße17
Zahlungserleichterungen18
Vierter Abschnitt
Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen
Tateinheit19
Tatmehrheit20
Zusammentreffen von Straftat und Ordnungswidrigkeit21
Fünfter Abschnitt
Einziehung von Gegenständen
Einziehung von Gegenständen22
Erweiterte Voraussetzungen der Einziehung23
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit24
Einziehung des Wertersatzes25
Wirkung der Einziehung26
Selbstständige Anordnung27
Entschädigung28
Sondervorschrift für Organe und Vertreter29
Sechster Abschnitt
Einziehung des Wertes von Taterträgen; Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
Einziehung des Wertes von Taterträgen29a
Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen30
Siebenter Abschnitt
Verjährung
Verfolgungsverjährung31
Ruhen der Verfolgungsverjährung32
Unterbrechung der Verfolgungsverjährung33
Vollstreckungsverjährung34
Zweiter Teil
Bußgeldverfahren
Erster Abschnitt
Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Verfolgung und Ahndung durch die Verwaltungsbehörde35
Sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde36
Örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde37
Zusammenhängende Ordnungswidrigkeiten38
Mehrfache Zuständigkeit39
Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft40
Abgabe an die Staatsanwaltschaft41
Übernahme durch die Staatsanwaltschaft42
Abgabe an die Verwaltungsbehörde43
Bindung der Verwaltungsbehörde44
Zuständigkeit des Gerichts45
Zweiter Abschnitt
Allgemeine Verfahrensvorschriften
Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren46
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten47
(weggefallen)48
Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde49
Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen49a
Verfahrensübergreifende Mitteilungen auf Ersuchen; sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke49b
Dateiregelungen49c
Schutz personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte49d
Bekanntmachung von Maßnahmen der Verwaltungsbehörde50
Verfahren bei Zustellungen der Verwaltungsbehörde51
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand52
Dritter Abschnitt
Vorverfahren
I.
Allgemeine Vorschriften
Aufgaben der Polizei53
(weggefallen)54
Anhörung des Betroffenen55
II.
Verwarnungsverfahren
Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde56
Verwarnung durch Beamte des Außen- und Polizeidienstes57
Ermächtigung zur Erteilung der Verwarnung58
III.
Verfahren der Verwaltungsbehörde
Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern, Entschädigung von Zeugen und Dritten59
Verteidigung60
Abschluss der Ermittlungen61
Rechtsbehelf gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörde62
IV.
Verfahren der Staatsanwaltschaft
Beteiligung der Verwaltungsbehörde63
Erstreckung der öffentlichen Klage auf die Ordnungswidrigkeit64
Vierter Abschnitt
Bußgeldbescheid
Allgemeines65
Inhalt des Bußgeldbescheides66
Fünfter Abschnitt
Einspruch und gerichtliches Verfahren
I.
Einspruch
Form und Frist67
Zuständiges Gericht58
Zwischenverfahren69
Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit des Einspruchs70
II.
Hauptverfahren
Hauptverhandlung71
Entscheidung durch Beschluss72
Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung73
Verfahren bei Abwesenheit74
Teilnahme der Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung75
Beteiligung der Verwaltungsbehörde76
Umfang der Beweisaufnahme77
Vereinfachte Art der Beweisaufnahme77a
Absehen von Urteilsgründen77b
Weitere Verfahrensvereinfachungen78
III.
Rechtsmittel
Rechtsbeschwerde79
Zulassung der Rechtsbeschwerde80
Besetzung der Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte80a
Sechster Abschnitt
Bußgeld- und Strafverfahren
Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren81
Bußgelderkenntnis im Strafverfahren82
Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten83
Siebenter Abschnitt
Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens
Wirkung der Rechtskraft84
Wiederaufnahme des Verfahrens85
Aufhebung des Bußgeldbescheides im Strafverfahren86
Achter Abschnitt
Verfahren bei Anordnung von Nebenfolgen oder der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung
Anordnung der Einziehung87
Festsetzung der Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen88
Neunter Abschnitt
Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen
Vollstreckbarkeit der Bußgeldentscheidungen89
Vollstreckung des Bußgeldbescheids90
Vollstreckung der gerichtlichen Bußgeldentscheidung91
Vollstreckungsbehörde92
Zahlungserleichterungen93
Verrechnung von Teilbeträgen94
Beitreibung der Geldbuße95
Anordnung von Erzwingungshaft96
Vollstreckung der Erzwingungshaft97
Vollstreckung gegen Jugendliche und Heranwachsende98
Vollstreckung von Nebenfolgen, die zur einer Geldzahlung verpflichten99
Nachträgliche Entscheidungen über die Einziehung100
Vollstreckung in den Nachlass101
Nachträgliches Strafverfahren102
Gerichtliche Entscheidung103
Verfahren bei gerichtlicher Entscheidung104
Zehnter Abschnitt
Kosten
I.
Verfahren der Verwaltungsbehörde
Kostenentscheidung105
Kostenfestsetzung106
Gebühren und Auslagen107
Rechtsbehelf und Vollstreckung108
II.
Verfahren der Staatsanwaltschaft 108a
III.
Verfahren über die Zulässigkeit des Einspruchs109
IV.
Auslagen des Betroffenen 109a
Elfter Abschnitt
Entschädigung für Verfolgungsmaßnahmen110
Zwölfter Abschnitt
Elektronische Dokumente und elektronische Aktenführung
Elektronische Aktenführung; Verordnungsermächtigungen110a
Elektronische Formulare; Verordnungsermächtigung110b
Entsprechende Geltung der Strafprozessordnung für Aktenführung und Kommunikation im Verfahren110c
Dritter Teil
Einzelne Ordnungswidrigkeiten
Erster Abschnitt
Verstöße gegen staatliche Anordnungen
Falsche Namensangabe111
Verletzung der Hausordnung eines Gesetzgebungsorgans112
Unerlaubte Ansammlung113
Betreten militärischer Anlagen114
Verkehr mit Gefangenen115
Zweiter Abschnitt
Verstöße gegen die öffentliche Ordnung
Öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten116
Unzulässiger Lärm117
Belästigung der Allgemeinheit118
Grob anstößige und belästigende Handlungen119
Verbotene Ausübung der Prostitution120
Halten gefährlicher Tiere121
Vollrausch122
Einziehung; Unbrauchbarmachung123
Dritter Abschnitt
Missbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen
Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen124
Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens125
Missbrauch von Berufstrachten oder Berufsabzeichen126
Herstellen oder Verwenden von Sachen, die zur Geld- oder Urkundenfälschung benutzt werden können127
Herstellen oder Verbreiten von papiergeldähnlichen Drucksachen oder Abbildungen128
Einziehung129
Vierter Abschnitt
Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen130
Fünfter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften 131
Vierter Teil
Schlussvorschriften
Einschränkung von Grundrechten132
Übergangsvorschriften133
Übergangsregelung zum Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs; Verordnungsermächtigungen134
(In-Kraft-Treten)135

Nach Nummer 10 der Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind vom 27. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 69) wird die Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind (ABl. L 132 vom 21.5.2016, S. 1) ergänzend zu dem Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2146) sowie dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2128) umgesetzt durch § 12 Absatz 1 und § 46 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 73) geändert worden ist.

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.