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§ 36 HBauO, Umwehrungen und Brüstungen
...(4) Umwehrungen müssen folgende Mindesthöhen haben: 1. Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken und Dächern sowie Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1 m bis zu 12,0 m: 0,9 m, 2. Umwehrungen von Flächen mit mehr als 12,0 m Absturzhöhe: 1,1 m.
§ 36 HBauO - Umwehrungen und Brüstungen Bibliographie Titel Hamburgische Bauordnung (HBauO) Amtliche Abkürzung... -
Art. 36 BayBO, Umwehrungen
...(2) 1 Die Umwehrungen müssen ausreichend hoch und fest sein. 2 Ist mit der Anwesenheit unbeaufsichtigter Kleinkinder auf der zu sichernden Fläche üblicherweise zu rechnen, müssen Umwehrungen so ausgebildet werden, dass sie Kleinkindern das Über- oder Durchklettern nicht erleichtern;
1. Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 0,50 m tiefer liegende Flächen angrenzen; das gilt nicht, wenn die Umwehrung dem Zweck der Flächen widerspricht,... -
§ 38 BauO Bln, Umwehrungen
...(4) Andere notwendige Umwehrungen müssen folgende Mindesthöhen haben: 1. Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken und Dächern sowie Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1 m bis zu 12 m 0,90 m,
2. Umwehrungen von Flächen mit mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m. (5) In, an und auf Gebäuden dürfen Öffnungen in Geländern, Brüstungen und anderen Umwehrungen mindestens in einer Richtung nicht breiter als 0,12 m sein... -
§ 38 MBO, Umwehrungen
...(4) Andere notwendige Umwehrungen müssen folgende Mindesthöhen haben: 1. Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken und Dächern sowie Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1 m bis zu 12 m 0,90 m, 2. Umwehrungen von Flächen mit mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m.
§ 38 MBO - Umwehrungen Bibliographie Titel Musterbauordnung - MBO - Amtliche Abkürzung MBO Normtyp Gesetz Normgeber... -
§ 38 LBauO, Umwehrungen
...1. im Allgemeinen zum Begehen bestimmte Flächen in, an und auf baulichen Anlagen bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 m; dies gilt nicht, wenn die Umwehrung dem Zweck der Flächen widerspricht,
§ 38 LBauO - Umwehrungen Bibliographie Titel Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) Amtliche Abkürzung... -
Abschnitt 4.3, 4.3 Zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Lagereinrichtungen
...Die Höhe von Umwehrungen muss mindestens 1,0 m bzw. ab einer Absturzhöhe von mehr als 12 m mindestens 1,10 m betragen. Anmerkung: Es ist empfehlenswert, Umwehrungen grundsätzlich mit einer Höhe von mindestens 1,10 m auszuführen.
Bei Füllstabgeländern darf der lichte Abstand der senkrechten Zwischenstäbe nicht mehr als 0,18 m betragen. Der Abstand zwischen der Oberkante des Fußbodens und der Unterkante der Umwehrung darf 0,18 m nicht überschreiten... -
Abschnitt 3.5, 3.5 Erhöhte Spielebenen
...Umwehrung Um zu verhindern, dass Kleinkinder mit dem Kopf stecken bleiben, darf der Abstand der Geländerstäbe und Brüstungsoberkanten bei einer Umwehrung maximal 8,9 cm betragen.
Umwehrungen Die Mindesthöhe der Umwehrung beträgt 1,0 m. Dabei darf die Umwehrung nicht zum Klettern, Aufsitzen, Ablegen und Rutschen geeignet sein... -
LBauO M-V,MV - Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
...Fenster, Türen, sonstige Öffnungen 37 Umwehrungen 38 Abschnitt 6 Technische Gebäudeausrüstung Aufzüge 39 Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle 40
Abschnitt 5 Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen Erster und zweiter Rettungsweg 33 Treppen 34 Notwendige Treppenräume, Ausgänge 35... -
SächsBO,SN - Sächsische Bauordnung
...Fenster, Türen, sonstige Öffnungen 37 Umwehrungen 38 Abschnitt 6 Technische Gebäudeausrüstung Aufzüge 39 Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle 40
Abschnitt 5 Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen Erster und zweiter Rettungsweg 33 Treppen 34 Notwendige Treppenräume, Ausgänge 35... -
Abschnitt 3.10, 3.10 Arbeitsplätze und Verkehrswege in Gehegeanlagen
...Abb. 57 Verfahrbare Umwehrung (eingefahren) Abb. 58 Verfahrbare Umwehrung .(ausgefahren), wenn der Verkehrsweg genutzt wird
Sorgen Sie dafür, dass ab einer Absturzhöhe von 1,00 m die Absturzkanten durch Umwehrungen gesichert sind. Diese sind mindestens 1,00 m hoch und müssen den zu erwartenden Belastungen standhalten...