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§ 38 BremLBO, Umwehrungen
...(4) Andere notwendige Umwehrungen müssen folgende Mindesthöhen haben: 1. Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken und Dächern sowie Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1 m bis zu 12 m 0,90 m,
3. Umwehrungen von Flächen mit mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m. (5) In, an und auf Gebäuden, bei denen üblicherweise mit der Anwesenheit von Kindern gerechnet werden muss, sind Umwehrungen und Geländer so zu gestalten, dass ein Überklettern erschwert wird;... -
§ 38 LBO, Umwehrungen
...(4) Andere notwendige Umwehrungen müssen folgende Mindesthöhen haben: 1. Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken und Dächern sowie Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1 m bis zu 12 m 0,90 m, 2. Umwehrungen von Flächen mit mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m.
§ 38 LBO - Umwehrungen Bibliographie Titel Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (Landesbauordnung - LBO)... -
§ 38 BauO NRW 2018, Umwehrungen
...(4) Andere notwendige Umwehrungen müssen folgende Mindesthöhen haben: 1. Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken und Dächern sowie Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1 m bis zu 12 m 0,90 m und 2. Umwehrungen von Flächen mit mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m.
§ 38 BauO NRW 2018 - Umwehrungen Bibliographie Titel Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)... -
§ 38 BbgBO, Umwehrungen
...(4) Andere notwendige Umwehrungen müssen folgende Mindesthöhen haben: 1. Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken und Dächern sowie Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1 Meter bis zu 12 Meter 0,90 Meter, 2. Umwehrungen von Flächen mit mehr als 12 Meter Absturzhöhe
1. Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 1 Meter tiefer liegende Flächen angrenzen; dies gilt nicht, wenn die Umwehrung dem Zweck der Flächen widerspricht,... -
§ 41 HBO, Umwehrungen
...1. Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzen; dies gilt nicht, wenn die Umwehrung dem Zweck der Flächen widerspricht,
§ 41 HBO - Umwehrungen Bibliographie Titel Hessische Bauordnung (HBO) Amtliche Abkürzung HBO Normtyp Gesetz... -
Abschnitt 4.1, 4 Spezielle Anwendungsbereiche 4.1 Umwehrungen und Brüstungen
...Für Umwehrungen und Brüstungen eignen sich ESG, VSG und Glassteine. Bei Umwehrungen und Brüstungen über Aufenthalts- und Verkehrsbereichen wird VSG-Verglasung empfohlen (siehe Abschnitt 3.3 ).
Abschnitt 4.1 - 4 Spezielle Anwendungsbereiche 4.1 Umwehrungen und Brüstungen Bibliographie Titel Mehr Sicherheit bei Glasbruch (DGUV Information 202-087)... -
§ 38 SächsBO, Umwehrungen
...(4) Andere notwendige Umwehrungen müssen folgende Mindesthöhen haben: 1. Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken und Dächern sowie Umwehrungen von Flächen mit 1 m bis zu 12 m Absturzhöhe 0,90 m; 2. Umwehrungen von Flächen mit mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m.
1. Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzen; dies gilt nicht, wenn die Umwehrung dem Zweck der Flächen widerspricht;... -
§ 38 LBauO M-V, Umwehrungen
...(4) Andere notwendige Umwehrungen müssen folgende Mindesthöhen haben: 1. Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken und Dächern sowie Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1 m bis zu 12 m 0,90 m, 2. Umwehrungen von Flächen mit mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m.
1. Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzen; dies gilt nicht, wenn die Umwehrung dem Zweck der Flächen widerspricht,... -
§ 38 ThürBO, Umwehrungen
...(4) Andere notwendige Umwehrungen müssen folgende Mindesthöhen haben: 1. Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken und Dächern sowie Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1 m bis zu 12 m eine Mindesthöhe von 0,90 m, 2. Umwehrungen von Flächen mit mehr als 12 m
1. Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzen; dies gilt nicht, wenn die Umwehrung dem Zweck der Flächen widerspricht,... -
§ 37 BauO LSA, Umwehrungen
...(4) Andere notwendige Umwehrungen müssen folgende Mindesthöhen haben: 1. Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken und Dächern sowie Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1 m bis zu 12 m 0,90 m und 2. Umwehrungen von Flächen mit mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m.
1. Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzen; dies gilt nicht, wenn die Umwehrung dem Zweck der Flächen widerspricht, wie bei Verladerampen, Kais und Schwimmbecken,...