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Abschnitt 3.1, 3 Was muss der Unternehmer bei der Zurverfügungstellung von Leitern und Tritten einschließlich des Zubehörs beachten? 3.1 Auswahlkriterien für Leitern und Tritte
...Abschnitt 3.1 - 3 Was muss der Unternehmer bei der Zurverfügungstellung von Leitern und Tritten einschließlich des Zubehörs beachten? 3.1 Auswahlkriterien für Leitern und Tritte
Seilleitern mit und ohne Abstandhalter sind als Fluchtweg an Gebäuden ungeeignet. Tritte Tritte haben in der Regel bis zu vier Stufen mit einer maximalen Standhöhe von 1 m. Aufgrund ihrer Bauart dürfen die obersten Stufen bzw. die Plattform betreten werden... -
DGUV Information 208-016 - Die Verwendung von Leitern und Tritten
...Die Verwendung von Leitern und Tritten (DGUV Information 208-016) Bibliographie Titel Die Verwendung von Leitern und Tritten (DGUV Information 208-016)
Auswahlkriterien für Leitern und Tritte 3.1 Welche Bauarten von Leitern, Tritten und Zubehör sind gebräuchlich? 3.1.1... -
Abschnitt 2, 2 Wofür ist der Unternehmer bei der Zurverfügungstellung und Verwendung von Leitern und Tritten verantwortlich?
...Abschnitt 2 - 2 Wofür ist der Unternehmer bei der Zurverfügungstellung und Verwendung von Leitern und Tritten verantwortlich?
Bevor eine Leiter oder ein Tritt als hoch gelegener Arbeitsplatz oder als Zugang zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen zur Verfügung gestellt und verwendet wird, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, welches Arbeitsmittel für die auszuführende Arbeit geeignet und sicher ist... -
Abschnitt 5.1, 5 Was ist bei der Verwendung von Leitern und Tritten zu beachten? 5.1 Allgemeines
...Vor jeder Verwendung müssen Leitern und Tritte visuell auf Schäden kontrolliert werden. Bei Auffälligkeiten dürfen diese Aufstiege bis zur Klärung durch eine zur Prüfung befähigte Person oder vom Unternehmer zur Prüfung benannte Person nicht verwendet werden.
Abschnitt 5.1 - 5 Was ist bei der Verwendung von Leitern und Tritten zu beachten? 5.1 Allgemeines Bibliographie... -
Abschnitt 5.4, 5.4 Transport und Lagerung von Leitern und Tritten
...Abschnitt 5.4 - 5.4 Transport und Lagerung von Leitern und Tritten Bibliographie Titel Die Verwendung von Leitern und Tritten (DGUV Information 208-016)
Leitern und Tritte dürfen nur so transportiert werden, dass keine Personen gefährdet werden. Schwere oder sperrige Leitern, z. B. mehrteilige Schiebeleitern, sollten aus ergonomischen Gründen von mehr als einer Person getragen werden... -
Abschnitt 7, 7 Was ist zu tun, wenn Leitern und Tritte Schäden aufweisen?
...Abschnitt 7 - 7 Was ist zu tun, wenn Leitern und Tritte Schäden aufweisen? Bibliographie Titel Die Verwendung von Leitern und Tritten (DGUV Information 208-016)
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass schadhafte Leitern und Tritte der Verwendung entzogen und so aufbewahrt werden, dass die Weiterverwendung bis zur sachgerechten Instandsetzung bzw. Entsorgung nicht möglich ist... -
Abschnitt 4.7, 4.7 Kontrollblatt zur Überprüfung von Leitern und Tritten
...8. Kontrollergebnis Leiter/Tritt i. O. und verwendungsfähig Reparatur notwendig Leiter/Tritt sofort aussondern Bemerkungen: Nächste Prüfung (Monat/Jahr) Datum Leiter/Tritt überprüft Unterschrift
Abschnitt 4.7 - 4.7 Kontrollblatt zur Überprüfung von Leitern und Tritten Bibliographie Titel Branche Gebäudereinigung (DGUV Regel 101-605)... -
Abschnitt 4.13, 4.13 Leitern und Tritte
...Es ist wichtig, dass Sicherheitsbeauftragte die hier genannten "typischen Mängel" an Leitern und Tritten aus der Praxis kennen, diese Mängel während der täglichen Arbeit erkennen und auf einen sicheren Zustand der Leitern und Tritte hinwirken.
Abschnitt 4.13 - 4.13 Leitern und Tritte Bibliographie Titel Sicherheitsbeauftragte (DGUV Information 211-042)... -
Abschnitt 4.1, 4.1 Verwenden von Leitern, Treppen und Tritten
...Leitern und Tritte sind vor der Benutzung durch die benutzende Person auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Mängel sind dem Vorgesetzten/der Vorgesetzten zu melden. Mit Mängeln behaftete Leitern und Tritte dürfen nicht benutzt werden. Dies gilt besonders bei der Benutzung betriebsfremder Leitern.
Abschnitt 4.1 - 4.1 Verwenden von Leitern, Treppen und Tritten Bibliographie Titel Tätigkeiten an Aufzugsanlagen (DGUV Information 209-053)... -
Abschnitt 3.4, Tritte
...Abschnitt 3.4 - Tritte Bibliographie Titel Leitern und Tritte im Handel BGHW-Kompakt M 12 (BGI 607) Amtliche Abkürzung
Tritte werden häufig nur zur Durchführung von Arbeiten geringen Umfangs verwendet. Typische Einsatzorte für Tritte sind z. B. Büros, Registraturen, Verkaufsbereiche...