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Abschnitt 4 TRBS 1201, Festlegung von Art und Umfang erforderlicher Prüfungen
...Abschnitt 4 TRBS 1201 - Festlegung von Art und Umfang erforderlicher Prüfungen Bibliographie Titel Technische Regeln für Betriebssicherheit Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen TRBS 1201
(1) Gemäß TRBS 1111 legt der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen fest. Dabei ist die Zielsetzung der jeweiligen Prüfung (z. B. zu verwendendes Prüfverfahren, Anzahl von Messpunkten) zu berücksichtigen... -
Abschnitt 7.1, 7 Erforderliche Prüfungen 7.1 Allgemeines
...Abschnitt 7.1 - 7 Erforderliche Prüfungen 7.1 Allgemeines Bibliographie Titel Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung (DGUV Information 209-070)
Aus verschiedensten Gründen sind Arbeitsmittel (Maschinen) zu prüfen. Die Regelungen zu den Prüfungen ergeben sich aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung... -
Abschnitt 3 TRBS 1201 Teil 2, Allgemeine Hinweise zur Ermittlung und Festlegung erforderlicher Prüfungen und Kontrollen
...Aufstellungs- und Umgebungsbedingungen, Prüfart (z. B. Ordnungsprüfung, Technische Prüfung), Umfang von Prüfungen gemäß §§ 14 , 15 , 16 BetrSichV und Kontrollen gemäß § 4 Absatz 5 Satz 3 BetrSichV (z. B. Sichtprüfungen, Prüfung der Funktionsfähigkeit, Druckprüfungen),
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber den für eine sichere Verwendung erforderlichen Sollzustand des druckbeaufschlagen Arbeitsmittels einschließlich der überwachungsbedürftigen Druckanlagen ermitteln und festlegen (TRBS 1111)... -
Abschnitt 3 TRBS 1201 Teil 5, Ermittlung und Festlegung erforderlicher Prüfungen
...(1) Die Prüfung der Anlage dient der Feststellung, dass die erforderlichen Maßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren unter Berücksichtigung auch besonderer Betriebsbedingungen
Zum Beispiel können bei der Festlegung der erforderlichen Prüftiefe instandhaltungsbegleitende Prüfungen des Betreibers im Sinne der TRBS 1201 Teil 1 Abschnitt 2.2.2.4 durch die zugelassene Überwachungsstelle berücksichtigt werden... -
Anhang 6, Übersicht über erforderliche Kontrollen und Prüfungen
...Anhang 6 - Übersicht über erforderliche Kontrollen und Prüfungen Bibliographie Titel Stückverzinken (DGUV Information 209-086)
In Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen (z. B. Mehrschichtbetrieb, korrosive Belastungen usw.) können darüber hinaus Prüfungen in kürzeren Zeitabständen erforderlich sein... -
Anlage 2 StrlSchV, Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten
...Anlage 2 StrlSchV - Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten Bibliographie
Teil A: Erforderliche Unterlagen für die Prüfung der Rechtfertigung nach den §§ 7 und 38 des Strahlenschutzgesetzes... -
Abschnitt 4.1, 4 Prüfung 4.1 Erforderliche technische Unterlagen
...Abschnitt 4.1 - 4 Prüfung 4.1 Erforderliche technische Unterlagen Bibliographie Titel Automatische Tore im Fluchtweg (DGUV Information 208-044)
[keine Angabe] Für die Prüfung sind insbesondere folgende technische Unterlagen erforderlich: 4.1.1 Beschreibung der Bau- und Funktionsweise einschließlich der Angaben über Torflügel, Antrieb und Steuerung... -
Anhang 4 TRBS 1401 Teil 4, Prüfung von Aufzugsanlagen hinsichtlich der Schnittstelle Aufzug - Gebäude
...2 Begriffsbestimmungen 3 Prüfungen und Nachweisführungen 4 Hinweise Vorwort Dieser Anhang dient dazu, dass die Schnittstellen zwischen Aufzug und der baulichen Anlage erkannt und ggf. erforderliche Prüfungen festgelegt werden können.
Technische Regeln für Betriebssicherheit Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen TRBS 1201 Teil 4... -
Anhang B TRBS 1115, Sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen in Druckanlagen
...(3) Bei der Durchführung der Prüfungen kann sich die zur Prüfung befähigte Person oder die ZÜS Prüfergebnisse der vom Arbeitgeber hierzu beauftragten fachkundigen Beschäftigten zu eigen machen (siehe TRBS 1201 Teil 2 Nummer 6.1 Absatz 5).
(2) Hierbei kann sich auch auf die durch den Hersteller und Arbeitgeber bereitgestellte Dokumentation bezogen werden. Bei unvollständiger oder nicht aussagekräftiger Dokumentation sind ggf. weitere Prüfungen oder eine größere Prüftiefe erforderlich... -
Abschnitt 9.1, 9.1 Prüfungen in Verantwortung des Herstellers
...Abschnitt 9.1 - 9.1 Prüfungen in Verantwortung des Herstellers Bibliographie Titel Sicherer Umgang mit Teleskopstaplern (DGUV Information 208-059)
Teleskopstapler werden nach den Vorgaben der Europäischen Maschinenrichtlinie und entsprechenden harmonisierten Normen hergestellt. Dabei hat der Hersteller die erforderlichen Prüfungen gemäß Anhang I der Maschinenrichtlinie durchzuführen...