262 Treffer im Schriften-Verzeichnis
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ODV - Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung
...Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV) *) Bibliographie Titel Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV)
Anlagen Bestimmung der ortsbeweglichen Druckgeräte, die unter § 1 Absatz 1 fallen Anlage 1 Bestimmung der ortsbeweglichen Druckgeräte, die unter § 1 Absatz 2 fallen Anlage 2... -
BGI 822 Info - Leitfaden Druckgeräte Beschaffung von Druckgeräten und Baugruppen nach der Richtlinie 97/23/EG (DGRL) Merkblatt T 024
...Leitfaden Druckgeräte Beschaffung von Druckgeräten und Baugruppen nach der Richtlinie 97/23/EG (DGRL) Merkblatt T 024 (BGI 822)...
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§ 20 14. ProdSV, Konforme Druckgeräte oder Baugruppen, die ein Risiko darstellen
...fest, dass ein Druckgerät oder eine Baugruppe ein Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit von Menschen oder für Haus- und Nutztiere oder Güter darstellt, obwohl das Druckgerät oder
die Baugruppe den Anforderungen dieser Verordnung genügt, so fordert sie den betreffenden Wirtschaftsakteur dazu auf, alle geeigneten Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um dafür zu sorgen, dass das Druckgerät... -
§ 12 14. ProdSV, Einstufung von Druckgeräten
...§ 12 14. ProdSV - Einstufung von Druckgeräten Bibliographie Titel Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV)
Die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2014/68/EU aufgeführten Druckgeräte sind vom Hersteller nach zunehmendem Gefahrenpotential in Kategorien einzustufen. Die Einstufung erfolgt nach Artikel 13 der Richtlinie 2014/68/EU .... -
§ 11 ODV, Konformität ortsbeweglicher Druckgeräte und Konformitätsbewertung
...§ 11 ODV - Konformität ortsbeweglicher Druckgeräte und Konformitätsbewertung Bibliographie Titel Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV)
(3) Abnehmbare Teile nachfüllbarer ortsbeweglicher Druckgeräte können einer gesonderten Konformitätsbewertung unterzogen werden. Satz 1 gilt nicht für ortsbewegliche Druckgeräte, deren Konformität nach Abschnitt 1.8.8 ADR/RID bewertet wurde... -
Anlage 2 ODV, Bestimmung der ortsbeweglichen Druckgeräte, die unter § 1 Absatz 2 fallen
...Abschnitt B Ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 2 sind: 1. Druckgeräte, die unter die jeweils geltende Fassung der Druckgeräteverordnung vom 27. September 2002 ( BGBl. I S. 3777 , 3806 ) fallen;
ortsbewegliche Druckgeräte, die in Deutschland vor dem in § 2 Nummer 5 Buchstabe a und b der Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte... -
Anlage 1 ODV, Bestimmung der ortsbeweglichen Druckgeräte, die unter § 1 Absatz 1 fallen
...1. neue ortsbewegliche Druckgeräte gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2010/35/EU , die nicht die Konformitätskennzeichnung gemäß den Richtlinien 84/525/EWG , 84/526/EWG , 84/527/EWG oder 1999/36/EG tragen, hinsichtlich ihrer Bereitstellung auf dem Markt;
3. ortsbewegliche Druckgeräte gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2010/35/EU , die nicht die Konformitätskennzeichnung gemäß der Richtlinie 1999/36/EG oder der Richtlinie 2010/35/EU tragen, hinsichtlich der Neubewertung der Konformität.... -
§ 14 ODV, Freier Verkehr ortsbeweglicher Druckgeräte und gegenseitige Anerkennung
...§ 14 ODV - Freier Verkehr ortsbeweglicher Druckgeräte und gegenseitige Anerkennung Bibliographie Titel
Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV) Amtliche Abkürzung ODV Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Bund... -
Abschnitt 2 TRBS 2141, Begriffsbestimmungen
...Bauteile sind Elemente von unter Druck stehenden Geräten. Hierzu zählen z. B. Böden, Flansche, Schaugläser, Ausdehnungsstücke, Rohre, Fittings, Armaturen für Schlauchleitungen und Verschlusselemente.
2.7 Druckgeräte Druckgeräte sind Behälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile im Sinne der Richtlinie 2014/68/EU .... -
Abschnitt 10 TRBS 1201 Teil 2, Beispiele für den Umfang von Prüfungen und Kontrollen
...10.3 Beispiele für innere Prüfungen 10.3.1 Druckgeräte mit Zeitstandbeanspruchung (1) Bei der Prüfung von Druckgeräten mit Zeitstandbeanspruchung werden die Bereiche mit der höchsten Beanspruchung unter Verwendung der Herstellerunterlagen festgelegt.
10.3.3 Druckgeräte, die durch Spannungsrisskorrosion gefährdet sind (1) Bei Druckgeräten, die durch Spannungsrisskorrosion gefährdet sind, wird die innere Besichtigung im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen durch zerstörungsfreie Prüfungen ergänzt...