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Abschnitt 15.1, 15.1 Atemschutz
...Abschnitt 15.1 - 15.1 Atemschutz Bibliographie Titel Gefahrstoffe im Modell- und Formenbau Handhabung und sicheres Arbeiten (DGUV Information 209-082)
Beim ausschließlichen Auftreten von Stäuben , wie zum Beispiel Lack-, Kunststoff- oder Holzstaub, kann folgender Atemschutz geeignet sein:... -
Abschnitt 5.8, 5.8 Atemschutz
...Abschnitt 5.8 - 5.8 Atemschutz Bibliographie Titel Einsatz von Ozon in Bäderbetrieben (DGUV Information 207-029)...
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Abschnitt 10.5, 10.5 Atemschutz
...Bei der Verarbeitung lösemittelhaltiger Epoxidharze können die Grenzwerte der Lösemittel überschritten werden und die Verwendung von Atemschutz notwendig sein. Aktuelle Informationen liefern Brancheninformationen wie die WINGIS-Informationen.
Grundsätzlich ist vor der Verwendung von Atemschutz zu prüfen, ob sich die Lösemittelbelastungen durch technische Maßnahmen (Lüftung, Absaugung) so weit reduzieren lassen, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden... -
Abschnitt 15.1, 15.1 Atemschutz
...Abschnitt 15.1 - 15.1 Atemschutz Bibliographie Titel Gefahrstoffe in Schreinereien/Tischlereien und in der Möbelfertigung Handhabung und sicheres Arbeiten (DGUV Information 209-042)
Das dauerhafte Tragen von Atemschutz ist in der Regel belastend und darf kein Ersatz für vorhergehende Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip sein... -
Abschnitt 5.2, 5.2 Verfahren mit Atemschutz
...Anerkannte Verfahren, bei denen Atemschutz eingesetzt werden muss, müssen spätestens nach drei Jahren von dem Verfahrensinhaber oder der Verfahrensinhaberin überprüft werden, ob durch eine Optimierung des Verfahrens zwischenzeitlich auf Atemschutz verzichtet werden kann.
Abschnitt 5.2 - 5.2 Verfahren mit Atemschutz Bibliographie Titel Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien (DGUV Information 201-012)... -
Abschnitt 4.3, 4.3 Unterweisende im Atemschutz
...Abschnitt 4.3 - 4.3 Unterweisende im Atemschutz Bibliographie Titel Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz (DGUV Grundsatz 312-190)
Zweck des Atemschutzes Aufbau und Organisation des betrieblichen Atemschutzwesens Zusammensetzung und Einwirkung der in Betracht kommenden Schadstoffe Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus (Ausschlusskriterium), Atmung des Menschen, physiologische Gesichtspunkte arbeitsmedizinische Vorsorge (Arten der Vorsorge, Gruppeneinteilung), Eignung (betriebliche Regelung) Kenntnisse über die Voraussetzung zum Tragen von Atemschutzgeräten, eigenverantwortliches Erkennen von Ausschlusskriterien für den Gebrauch von Atemschutzgeräten Aufbau und Wirkungsweise der im Betrieb eingesetzten Atemschutzgeräte, Schutzniveau und Schutzwirkung psychologische und physiologische Belastung und Beanspruchung durch Atemschutzgeräte Kombination mit anderer PSA (z. B. gegenseitige Beeinflussung der Schutzwirkung, geänderte Belastung) belastungsbezogene und gerätebezogene Gebrauchsdauerbegrenzung 5 Wahrnehmen des Gasfilterdurchbruchs (Beeinträchtigung bei Störung des Geruchs- und Geschmackssinnes) 1 2 Mehrfachgebrauch und Wiedergebrauch 5 Verhalten in Notsituationen (z. B. Atemkrise, Abgeben von Notfallmeldungen) 5 Kenntnisse über die notwendige Instandhaltung (z. B. Prüfung, Wartung und Reinigung) 6 Dokumentationspflichten Unterweisungsfristen, Unterweisungsinhalte Erfordernis der Anpassungsüberprüfung bei geschlossenen Atemanschlüssen 5 Anlegen und Inbetriebnahme des Atemschutzgerätes Verhalten während des Gebrauchs, mögliche Gebrauchsfehler Lagerung und Transport Neben den fachlichen Themen sollten auch Hinweise zur Unterweisungsgestaltung (z. B. Methodik und Didaktik) gegeben werden. Ebenfalls soll die Planung und Durchführung von Unterweisungen behandelt und geübt werden. Bei der praktischen Ausbildung sind folgende Schwerpunkte zu setzen: Anlegen, Inbetriebnahme und Ablegen des Atemschutzgerätes (Kontamination) Planung und Durchführung einer Unterweisung 4.3.5 Fortbildung Die Fortbildung hat in regelmäßigen Abständen (mind. alle 5 Jahre) auf geeignete Art und Weise an einer Ausbildungseinrichtung zu erfolgen, die die in Kapitel 5 genannten Anforderungen erfüllt. Geeignete Fortbildungsinhalte sind z. B.: Neuerungen und Änderungen der rechtlichen Grundlagen für die Benutzung von Atemschutzgeräten sowie der Gerätetechnik Vertiefung der Kenntnisse zur Planung und Durchführung von Unterweisungen Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmenden Unfallgeschehen beim Einsatz von Atemschutzgeräten Werden ausschließlich partikelfiltrierende Halbmasken (FFP) im Unternehmen eingesetzt, kann die Fortbildungsplicht durch eigenständiges Wiederholen der bisherigen Inhalte erfüllt werden, dabei ist die Aktualität der Unterlagen zu gewährleisten. Es können dafür z. B. die DGUV Regel 112-190 sowie Informationen und Schulungsvideos der Herstellerfirmen verwendet werden. a Werden Atemschutzanzüge als Atemanschlüsse verwendet, so kommen die angegebenen Zeiten zusätzlich zum verwendeten Atemschutzgerät hinzu. 1 entfällt bei partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP) 2 entfällt bei isolierendem Atemschutz 5 entfällt bei Selbstrettern 6 entfällt bei Einwegprodukten... -
Abschnitt 4.4, 4.4 Ausbildende im Atemschutz
...Abschnitt 4.4 - 4.4 Ausbildende im Atemschutz Bibliographie Titel Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz (DGUV Grundsatz 312-190)
Ausbildende im Atemschutz führen die Ausbildung von atemschutzgerättragenden Personen durch. Wenn sie über die entsprechenden betriebsspezifischen Kenntnisse verfügen, können sie auch die Tätigkeiten der Unterweisenden im Atemschutz übernehmen... -
Abschnitt 5.1, 5.1 Verfahren ohne Atemschutz
...Abschnitt 5.1 - 5.1 Verfahren ohne Atemschutz Bibliographie Titel Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien (DGUV Information 201-012)
Die anerkannten Verfahren, bei denen kein Atemschutz eingesetzt werden muss, werden spätestens nach sechs Jahren durch den Arbeitskreis bzgl. des Standes der Technik und der Übereinstimmung mit dem Regelwerk überprüft... -
DGUV Grundsatz 312-190 - Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz
...Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz (DGUV Grundsatz 312-190) Bibliographie Titel Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz (DGUV Grundsatz 312-190)
für den Qualifikationserhalt, die für die Funktionsträger im Atemschutz notwendig sind, und beschreibt die Anforderungen an Ausbildungseinrichtungen... -
Abschnitt 5.9, 5.9 Atemschutz
...Abschnitt 5.9 - 5.9 Atemschutz Bibliographie Titel Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen Handlungshilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (DGUV Information 203-092)
Der Einsatz und das Tragen von Atemschutz bei Arbeiten an Gasleitungen, die Erdgas führen, ist nicht notwendig, wenn im Arbeitsbereich keine Erstickungsgefahr besteht (vorausgesetzt, das Gas ist frei von giftigen Bestandteilen)...