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Abschnitt 19, 19 Erste Hilfe
...Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (REACH-Verordnung...
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Anhang 1, Allgemein zugängliche Datenbanken über gefährliche Stoffe und Güter
...www.igsvtu.lua.nrw.de/igs_portal/ REACH-CLP-Biozid Helpdesk www.reach-clp-biozid-helpdesk.de Datenbank Gefahrgut der BAM - Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung...
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Abschnitt 4.5, 4.5 Auswahlprozess
...3. Nachrangig können weitere orientierende Grenzwerte wie z. B. internationale Grenzwerte, DNELs (gem. REACH-Verordnung 1907/2006/EG) und MAK-Werte (gem. Liste der DFG) herangezogen werden
Artikel 10b), sind vom Antragsteller u.a. zur Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen DNEL -Werte abzuleiten, die in einer REACH-Stoffdatenbank veröffentlicht werden... -
Abschnitt 6 TRGS 505, Verwendungsverbote
...(7) Die Verwendung von Bleicarbonat (2006/1907/EC, REACH Anhang XVII, Eintrag 16) und Bleisulfat (2006/1907/EC, REACH Anhang XVII, Eintrag 17) in Farben ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen definiert die ChemVerbotsV in § 4 Absatz 2.
(1) Bleichromat, C.I. Pigment Gelb 34 und C.I. Pigment Rot 104 dürfen seit dem 21.05.2018 nicht mehr ohne eine genehmigte Zulassung verwendet werden (2006/1907/EC, REACH Anhang XIV, Einträge 10 bis 12)... -
Abschnitt 6 TRGS 220, Häufig gestellte Fragen zum Sicherheitsdatenblatt
...Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesstelle für Chemikalien (BfC) enthält Informationen und Orientierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmen bei der Umsetzung der REACH-Verordnung.
http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/FAQ/S-T/Sicherheitsdatenblatt/Sicherheitsdatenblatt.html... -
Abschnitt 3.2, 3.2 Gefährdungsbeurteilung
...Für Stoffe ohne einen Arbeitsplatzgrenzwert sind andere geeignete Beurteilungsmaßstäbe heranzuziehen (z. B. Grenzwertvorschläge der DFG-Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe oder "Derived no-effect-levels" (DNEL) nach der REACH-VO).
Siehe auch REACH-Verordnung TRGS 402 und TRGS 900 Tabelle 2: Expositionsbeschreibung GISCODE für Reinigungs- und Pflegemittel... -
Abschnitt 6 TRGS 200, Besondere Kennzeichnung für bestimmte Zubereitungen und Erzeugnisse
...Stichwort Nummer Grundlage 2-(2-Methoxyethoxy)ethanol 6.11 REACH-V Anhang XVII Nr. 54 Aerosol 6.9 REACH-V Anhang XVII Nr. 40, RL 1999/45/EG Anhang V B 7 u. RL 75/324/EWG
Verspritzen, aufgetragen durch 6.17 RL 1999/45/EG Anhang V A 2 Waschöl 6.7 REACH-V Anhang XVII Nr. 31 Zement, Chrom(VI) 6.10 REACH-V Anhang XVII Nr. 31, RL 1999/45/EG Anhang V B 12... -
Abschnitt 5 TRGS 400, Ermitteln von Gefährdungen
...Werden diese in REACH-VO Art. 32 beschriebenen Information mit in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen, dann kann dies auch zur gemeinsamen Erfüllung der Anforderungen gemäß REACH-VO Art. 35 genutzt werden.
(10) Stoffe, die für wissenschaftliche sowie produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung entsprechend Artikel 3 Nummer 22 und Nummer 23 der REACH-VO verwendet werden, sind... -
Abschnitt 2.6 BekGS 409, 6 Zulassung, Substitution, Beschränkung
...Die Zulassungspflicht ist ein neues Instrument der REACH-VO. Zulassungspflichtige Stoffe dürfen gemäß REACH-Vorgaben nur dann in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn für diese Verwendung eine Zulassung durch die Kommission erteilt wurde.
Zu unterscheiden ist die Zulassung vom Beschränkungsverfahren nach Titel VIII REACH-VO. Die Beschränkungsrichtlinie 76/769/EG wurde zum 1. Juni 2009 in die REACH-VO überführt... -
Abschnitt 4 TRGS 401, Gefährdungsbeurteilung
...Sind die Anforderungen der TRGS 401 eingehalten und ist dadurch die dermale Exposition z. B. durch das Tragen von Schutzhandschuhen wirksam ausgeschlossen, kann von einer Einhaltung der dermalen DNEL nach Anhang XVII REACH-Verordnung ausgegangen werden.
(5) Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) , Anhang XVII, legt für einzelne Stoffe DNEL (Derived No-Effect Level) für die Exposition von Beschäftigten bei Aufnahme über die Haut fest (z. B. für N-Methyl-2-pyrrolidon (NMP) und N,N-Dimethylformamid (DMF))...