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DGUV Information 213-104 - Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung "Recycling-Baustoff-Industrie" gemäß Kapitel 5 und Anhang 1 der TRGS 504 "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub" zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung gemäß TRGS 900 Nr. 2.4.2
...zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung gemäß TRGS 900 Nr. 2.4.2 (DGUV Information 213-104
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Abschnitt 1, 1 Annahme, Aufbereitung und Lagerung von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen - Beschreibung der staubrelevanten Tätigkeiten.
...Amtliche Abkürzung DGUV Information 213-104 Normtyp Satzung Normgeber Bund Gliederungs-Nr. Keine FN Der Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen und daraus hergestellten Recycling-Baustoffen (rezyklierten Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen) kann mit einer Staubentwicklung verbunden sein.
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Abschnitt 2, 2 Technische Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen
...Amtliche Abkürzung DGUV Information 213-104 Normtyp Satzung Normgeber Bund Gliederungs-Nr. Keine FN Die im Folgenden dargestellten technischen Schutzmaßnahmen sind die in der Recycling-Baustoff-Industrie angetroffene Verfahrens- oder Betriebsweisen.
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Abschnitt 3, 3 Expositionsniveau bei branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen
...Amtliche Abkürzung DGUV Information 213-104 Normtyp Satzung Normgeber Bund Gliederungs-Nr. Keine FN Übersicht 1 enthält eine Auflistung typischer Arbeitsbereiche der Recycling-Baustoff-Industrie, in denen Tätigkeiten ggf. unter Staubbelastung durchgeführt werden (Spalte 1).
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Abschnitt 4, 4 Schutzmaßnahmenkonzept
...Amtliche Abkürzung DGUV Information 213-104 Normtyp Satzung Normgeber Bund Gliederungs-Nr. Keine FN In Übersicht 1 sind jeweils die in Abschnitt 2 dieser Handlungshilfe aufgeführten technischen Schutzmaßnahmen gemäß branchenüblicher Verfahrens- und Betriebsweisen tabellarisch dargestellt.
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