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Abschnitt 4.3, 4.3 Wasserleitungen
...Amtliche Abkürzung DGUV Information 203-017 Normtyp Satzung Normgeber Bund Gliederungs-Nr. Keine FN Durch unkontrollierten Wasseraustritt kann die Standsicherheit der Böschung von Gräben, Baugruben und benachbarten Bauwerken beeinträchtigt werden.
Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen (DGUV Information 203-017)... -
Abschnitt 4.4, 4.4 Abwasserleitungen (Schmutz-, Oberflächen- und Mischwasserleitungen)
...Amtliche Abkürzung DGUV Information 203-017 Normtyp Satzung Normgeber Bund Gliederungs-Nr. Keine FN Durch unkontrollierten Wasseraustritt kann die Standsicherheit der Böschung von Gräben, Baugruben und benachbarten Bauwerken beeinträchtigt werden.
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Abschnitt 4.5, 4.5 Fernwärmeleitungen
...Amtliche Abkürzung DGUV Information 203-017 Normtyp Satzung Normgeber Bund Gliederungs-Nr. Keine FN Durch unkontrolliertes Austreten von Dampf oder heißem Wasser besteht Verbrühungsgefahr.
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Abschnitt 4.6, 4.6 Telekommunikationsleitungen
...Amtliche Abkürzung DGUV Information 203-017 Normtyp Satzung Normgeber Bund Gliederungs-Nr. Keine FN Bei Telekommunikationsleitungen, die mit einem Blitzsymbol gekennzeichnet sind (Leitungen für Fernspeisung), kann bei direktem Kontakt unmittelbare Lebensgefahr bestehen.
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Abschnitt 4.7, 4.7 Sonstige Leitungen (Produktleitungen), z. B. für Chemikalien, Kraftstoffe, Öle, technische Gase
...Amtliche Abkürzung DGUV Information 203-017 Normtyp Satzung Normgeber Bund Gliederungs-Nr. Keine FN Die Gefährdungen sind produktabhängig und beim jeweiligen Betreiber zu erfragen.
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Abschnitt 5.1, 5 Vorbereitung der Bauarbeiten 5.1 Einholen von Informationen
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DGUV Information 203-017... -
Abschnitt 5.2, 5.2 Suchen und Markieren von Leitungen
...Amtliche Abkürzung DGUV Information 203-017 Normtyp Satzung Normgeber Bund Gliederungs-Nr. Keine FN Der Verlauf und möglichst auch die Tiefenlage aller Leitungen im Baubereich sind deutlich zu kennzeichnen, z. B. Oberflächenmarkierung mit Sprühfarbe, Einmessen und Setzen von Pflöcken.
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Abschnitt 5.3, 5.3 Festlegen von Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
...Amtliche Abkürzung DGUV Information 203-017 Normtyp Satzung Normgeber Bund Gliederungs-Nr. Keine FN Die Arbeitsverfahren und die damit verbundenen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen sind mit den Leitungsbetreibern abzustimmen, insbesondere bei Rohrvortriebs-, Bohr-, Spreng- und Rammarbeiten.
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Abschnitt 6, 6 Durchführung der Bauarbeiten
...Amtliche Abkürzung DGUV Information 203-017 Normtyp Satzung Normgeber Bund Gliederungs-Nr. Keine FN Bauarbeiten müssen von fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet und von weisungsbefugten Personen beaufsichtigt werden (siehe § 4 Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" [DGUV Vorschriften 38 und 39]).
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Abschnitt 6.1, 6.1 Freilegen von Leitungen
...Amtliche Abkürzung DGUV Information 203-017 Normtyp Satzung Normgeber Bund Gliederungs-Nr. Keine FN Handschachtung zum Freilegen von Leitungen mit Handwerkzeugen ist möglichst mit stumpfen, waagerecht zu führenden Werkzeugen, z. B. Schaufeln, durchzuführen.
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