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Abschnitt 6, Wie gehen Sie mit den Daten um?
...Medizinische Diagnosen sind zur Durchführung des BEMs grundsätzlich nicht erforderlich. Benötigt werden im BEM-Prozess allerdings Daten zu gesundheitsbedingten Einschränkungen der Einsatzmöglichkeit sowie die Veränderung von Fähigkeiten der BEM-berechtigten Person.
Tipp: Bieten Sie der BEM-berechtigten Person die BEM-Akte vor deren Vernichtung zur eigenen Verwahrung an.... -
Anhang
...Ob die Kündigung wegen unterlassener Durchführung eines BEM-Verfahrens unwirksam ist, hängt (also) davon ab, ob bei Durchführung des BEM Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung bestanden hätten.
Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung (DGUV Information 206-031)... -
Abschnitt 1, Warum diese Orientierungshilfe?
...Genau an diesem Punkt setzt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) an. Kernanliegen des BEMs ist es, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, eine Wiedereingliederung zu erreichen und Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten.
Ungeachtet der gesetzlichen Regelung wirft BEM in Betrieben immer noch Fragen auf, die oft dazu führen, dass BEM-Verfahren nicht oder nicht hinreichend umgesetzt werden... -
Abschnitt 8, Wer kann Sie unterstützen?
...Auf der Internetseite der DGUV erhalten Sie allgemeine Hinweise zum BEM ( www.dguv.de , Webcode d1085784 ). Unfallversicherungsträger unterstützen Sie darüber hinaus sowohl beim BEM im konkreten Einzelfall als auch beim Aufbau der grundsätzlichen Struktur im Betrieb:
Strukturberatung zur Einführung oder Weiterentwicklung eines BEMs Ihr Unfallversicherungsträger unterstützt Sie beim grundsätzlichen Vorgehen im BEM, z. B. beim Aufbau von Strukturen und Prozessen... -
Abschnitt 4.1, 4.1 Prozessebene (innerer Kreis)
...Dieses Steuergremium agiert als bündelnder Kern in einem Netzwerk mit anderen betrieblichen Bereichen (z. B. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Personalwesen, Qualität, Umwelt, Hygiene) zusammen.
Eine eigene Organisationseinheit, die (Sicherheit und) Gesundheit koordiniert (beispielsweise Arbeitsschutz, BGM, BEM, Inklusion und Sozialberatung in einer Einheit) ist eingerichtet.... -
Abschnitt 5, 5 Wiedereingliederung von erkrankten Beschäftigten
...Führen Sie bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit mit der Person ein persönliches Gespräch. Dieses kann in ein BEM-Verfahren (BEM: Betriebliches Eingliederungsmanagement) eingebettet sein.
Wie können Sie als Führungskraft die Rückkehr unterstützen? Siehe DGUV Information 206-031 "Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM"... -
Abschnitt 7, Welche rechtlichen Aspekte sind wichtig?
...Seit der gesetzlichen Verankerung des BEM im Jahre 2004 beschäftigen sich auch die Gerichte mit Inhalt und Grenzen des BEM-Verfahrens. Zuständig für rechtliche Auseinandersetzungen in diesem Bereich sind die Arbeitsgerichte bis hin zum Bundesarbeitsgericht sowie die Verwaltungsgerichte.
Sie stärken die Informationsrechte sowie die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung im Kontext möglicher und konkreter BEM-Verfahren... -
Abschnitt 4, 4 Analyseverfahren in Prozessschritten
...Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Indikator: BEM-Fälle Verfahren: Qualitative und quantitative Analyse der BEM-Fälle
Welchen Nutzen haben die umgesetzten Maßnahmen im Rahmen der BEM-Verfahren? Wie wird das BEM angenommen?... -
Abschnitt 5, Organisationsentwicklung
...Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Nach § 167 Absatz 2 SGB IX müssen Arbeitgebende allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Für die Beschäftigten ist das BEM freiwillig.
Bei der Durchführung eines BEM-Verfahrens hilft ein standardisiertes Vorgehen, welches die Bedürfnisse des Einzelfalls berücksichtigt... -
Abschnitt 5, 5 Umsetzung in der Praxis
...[keine Angabe] Etablierung des BEM im Betrieb Empfehlenswert ist die Einführung des BEM im Betrieb, bevor es zum Auftreten eines konkreten Falles kommt, um Missverständnisse und Verunsicherung der Beschäftigten zu vermeiden.
Das für die Durchführung des BEM-Prozesses im Betrieb unabdingbare Vertrauen der Mitarbeitenden ist nur dann gewährleistet, wenn diese sicher sein können, dass ihre Daten nicht an Unbefugte geraten oder für andere als im BEM vorgesehene Zwecke missbraucht werden...