686 Treffer im Schriften-Verzeichnis
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DGUV Regel 114-016 - Straßenbetrieb Straßenunterhalt
...Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.
DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können... -
SGB VII - Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch
...Begriff 7 Arbeitsunfall 8 Berufskrankheit 9 Erweiterung in der See- und Binnenschifffahrt 10 Mittelbare Folgen eines Versicherungsfalls 11...
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DGUV Regel 101-021 - Schornsteinfegerarbeiten
...Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.
DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können... -
DGUV Information 201-061 - Handlungsanleitung für sicheres Arbeiten in Druckluft
...aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können
dass sie damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen haben... -
DGUV Regel 112-199 - Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten
...Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.
DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können... -
§ 15 SGB VII, Unfallverhütungsvorschriften
...1. Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen, welche die Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen haben, sowie die Form der Übertragung dieser Aufgaben auf andere Personen,
zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren oder für eine wirksame Erste Hilfe erlassen... -
Abschnitt 8, Wer kann Sie unterstützen?
...Dies ist immer dann eine verpflichtende Aufgabe für den Unfallversicherungsträger, wenn der Anlass für die Arbeitsunfähigkeit ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ist.
Die UVT verfügen über langjährige Erfahrungen bei der Eingliederung von Versicherten in den betrieblichen Alltag nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit... -
Abschnitt 1, 1 Nutzen Sie das Wissen Ihres Unfallversicherungsträgers
...Sie haben den gesetzlichen Auftrag, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu sorgen.
Prävention ist somit von Vorteil sowohl für Versicherte als auch für Unternehmerinnen und Unternehmer: Sie hat die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zum Ziel und sorgt durch die Verringerung von Ausfallzeiten und Arbeitsunfällen auch für reibungslose Abläufe im Betrieb... -
Abschnitt 1, Einleitung
...Während in den vergangenen Jahrzehnten vor allem körperliche Schädigungen bei solchen Arbeitsunfällen Aufmerksamkeit nach sich zogen, rückt auch die Bewältigung von psychischen Beschwerden immer mehr in den Vordergrund und sollte nicht unterschätzt werden.
Jeder Mensch kann mit den unterschiedlichsten außergewöhnlich belastenden Situationen und Ereignissen im Arbeitsalltag konfrontiert werden, wie z. B. direkte Belästigungen, Bedrohungen, körperliche Angriffe, aber auch das Miterleben von Suiziden und schweren (Arbeits-)Unfällen... -
Anhang 1, Rechtsquellen
...(2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein
(2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und...