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DGUV Regel 109-017 - Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb
...Amtliche Abkürzung DGUV Regel 109-017 Normtyp Satzung Normgeber Bund Gliederungs-Nr. Keine FN Regel DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband
Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb (DGUV Regel 109-017)... -
Abschnitt 3.1, 3 Rechtliche Rahmenbedingungen und Begriffe 3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
...DGUV Regel 109-017 "Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb": Die DGUV Regel 109-017 findet Anwendung auf das Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb.
DGUV Vorschrift 67, 68 bzw. 69 x DGUV Regel 109-017 x DGUV Regel 100-500; 2.10 DGUV Regel 100-501 x DGUV Regel 100-500; 2.12 DGUV Regel 100-501 x... -
Abschnitt 3.2, 3.2 Verwendung von Arbeitsmitteln
...Ablegekriterien für Anschlagmittel enthält die DGUV Regel 109-017. Lastaufnahmemittel wie z. B. Mulden oder Boxen dürfen nicht über deren Rand hinaus beladen werden. Herausragende Lasten sind gegebenenfalls gegen Herabfallen gesondert zu sichern.
DGUV Regel 109-017 "Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb" Kap. 2.12 "Betreiben von Erdbaumaschinen"... -
Abschnitt 1, 1 Anwendungsbereich
...Amtliche Abkürzung DGUV Regel 109-017 Normtyp Satzung Normgeber Bund Gliederungs-Nr. Keine FN Diese Regel gilt für das Betreiben von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb.
Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb (DGUV Regel 109-017)... -
Abschnitt 2, 2 Begriffsbestimmungen
...Amtliche Abkürzung DGUV Regel 109-017 Normtyp Satzung Normgeber Bund Gliederungs-Nr. Keine FN Im Sinne dieser DGUV Regel werden folgende Begriffe bestimmt:
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Abschnitt 3.1, 3 Verantwortung und organisatorische Voraussetzungen für den Betrieb von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln 3.1 Verantwortung
...Amtliche Abkürzung DGUV Regel 109-017 Normtyp Satzung Normgeber Bund Gliederungs-Nr. Keine FN Unternehmer und Unternehmerinnen müssen dafür sorgen, dass Lastaufnahme- und Anschlagmittel so verwendet werden, dass Personen nicht gefährdet werden.
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Abschnitt 3.2, 3.2 Auswahl und Bereitstellung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln
...Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb (DGUV Regel 109-017)
DGUV Regel 109-017... -
Abschnitt 3.3, 3.3 Bestimmungsgemäße Verwendung, Betriebsanleitung und Betriebsanweisung
...Amtliche Abkürzung DGUV Regel 109-017 Normtyp Satzung Normgeber Bund Gliederungs-Nr. Keine FN Lastaufnahme- und Anschlagmittel sind grundsätzlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
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Abschnitt 3.4, 3.4 Qualifizierung und Beauftragung
...Amtliche Abkürzung DGUV Regel 109-017 Normtyp Satzung Normgeber Bund Gliederungs-Nr. Keine FN Unternehmer und Unternehmerinnen dürfen mit dem selbstständigen Anschlagen von Lasten nur Personen beauftragen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
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Abschnitt 3.5, 3.5 Angaben über die Tragfähigkeit und andere Kenndaten von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln am Einsatzort
...Amtliche Abkürzung DGUV Regel 109-017 Normtyp Satzung Normgeber Bund Gliederungs-Nr. Keine FN Unternehmer und Unternehmerinnen müssen am Einsatzort von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln Unterlagen bereithalten, aus denen folgende Angaben entnommen werden können:
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