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Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz
Hilfen für die Verordnung von speziellen Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen
(bisher: BGI 786)

VBG-Fachwissen

bg_logo.jpgVBG
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

Stand der Vorschrift: Ausgabe Oktober 2010

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VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit circa 34 Millionen Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über eine Million Unternehmen aus mehr als 100 Branchen - vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.

Weitere Informationen zur VBG finden Sie unter www.vbg.de

Die in dieser Publikation enthaltenen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

In dieser Publikation wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dieses nicht möglich ist, wird zugunsten der besseren Lesbarkeit das ursprüngliche grammatische Geschlecht verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist.

Wenn in dieser Publikation von Beurteilungen der Arbeitsbedingungen gesprochen wird, ist damit auch immer die Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes gemeint.

Version 3.1/2010-10

Inhaltsübersicht Abschnitt
Vorbemerkung
Spezielle Sehhilfen - Grundlagen1
Akkommodation1.1
Astigmatismus, Störung der Phorie und des Stereosehens1.2
Korrekturmöglichkeiten1.3
Ausstattung2
Gläser2.1
Fassung2.2
Sonstiges2.3
Verordnung von speziellen Sehhilfen3
Rechtsgrundlagen4
Übersicht der KorrekturmöglichkeitenAnlage 1
Kostenbeispiele für spezielle SehhilfenAnlage 2

Vorbemerkung

Die Definition und Verordnung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz (Bildschirmarbeitsbrille) führen in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen. Mit dieser Information über Indikation und Verordnungsweg soll eine Hilfestellung für Betriebsärzte, Augenärzte und Betriebe vermittelt werden.