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Octylphenol: Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste wird geprüft

Künftig könnte der hormonell wirkende Stoff Octylphenol auf der REACH-Kandidatenliste stehen - die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) prüft aktuell die Aufnahme. Dann gilt eine EU-weite Zulassungspflicht oder Beschränkung.


Künftig könnte der hormonell wirkende Stoff Octylphenol auf der REACH-Kandidatenliste stehen - die Europäische Chemikalienagentur prüft aktuell die Aufnahme. Dann gilt eine EU-weite Zulassungspflicht oder Beschränkung.

Die Chemikalie Octylphenol wird bei der Herstellung unter anderem von Farben, Beschichtungen, Klebstoffen oder Reifen eingesetzt. Nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) zufolge zeigen wissenschaftliche Studien, dass der Stoff das Hormonsystem von Fischen beeinflussen und die Entwicklung und Fortpflanzung beeinträchtigen kann. Nur kleinste Mengen reichten dazu aus.

Aus diesem Grund hat sich Deutschland als erster EU-Mitgliedsstaat dazu entschlossen, Octylphenol als besorgniserregenden Stoff zu kategorisieren. Zusätzlich wurde ein Antrag zur Bewertung der Chemikalie bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht.

Sollten die restlichen Mitgliedstaaten dem durch Deutschland eingereichten Antrag zustimmen, wird Octylphenol künftig als »besonders besorgniserregender Stoff« identifiziert und auf die REACH-Kandidatenliste gesetzt. Damit wird die Chemikalie genauso bewertet, wie Stoffe, die Krebs erregen können. Importeure und Hersteller von Gütern, die Octylphenol enthalten, unterliegen dann der Pflicht, die folgende Lieferkette - bis hin zum Endverbraucher - darüber zu informieren. Außerdem besteht dann die Meldepflicht bei der ECHA.

Die Abstimmung erfolgt im Dezember 2011.

Text: Echa Europa, Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © Eric Isselée - Fotolia.com

REACH-Meldepflicht: Lesen Sie auch »REACH - reine Definitionssache« >>


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