Nach einem tragischen Arbeitsunfall in einer Feuerverzinkerei, bei der ein Arbeiter in ein 450-Grad-heißes Zinkbecken stürzte, wurden Arbeitsschutzkontrollen in sämtlichen umliegenden Feuerverzinkereien durchgeführt - mit überraschend negativen Ergebnissen.
Bezirksregierung legt Kontrollbericht vor
Beim Feuerverzinken werden Bauteile aus Eisen oder Stahl mit einem Überzug aus Zink beschichtet. Dafür werden die Gegenstände in geschmolzenes Zink getaucht. Die Temperatur im Tauchbad beträgt dabei 450 Grad Celsius. Vor allem dadurch birgt das Tauchverfahren Risiken für die Angestellten: Im Jahr 2010 fiel in einer Feuerverzinkerei im Raum Arnsberg ein Mitarbeiter in ein Zinkbad und starb.
Das Tragische: Der Arbeitsunfall ereignete sich an seinem ersten Arbeitstag.
Offenbar waren in der Firma einige Maßnahmen zum Schutz der Angestellten beim Arbeiten an den sogenannten »offenen Bädern« nicht korrekt umgesetzt worden. Zumindest startete die Bezirksregierung Arnsberg eine Arbeitsschutzkontrolle im Bereich der offenen Tauchbäder. Nicht nur in dem betroffenen Unternehmen, sondern in sämtlichen Feuerverzinkereien im Aufsichtsbezirk Arnsberg.
Das Ergebnis der Untersuchungen stellte die Bezirksregierung Arnsberg vor kurzem in einem Pressebericht vor. Demnach ergaben die Kontrollen wesentliche Mängel beim Arbeitsschutz der Unternehmen. Laut Dorothee Ludwig, Projektleiterin bei der Bezirksregierung Arnsberg, sei manchen Arbeitgebern und den am Zinkbad beschäftigten Arbeitnehmern nicht klar, dass unvollständige oder entfernte Absturzsicherungen sowie fehlende Spritzschutzwände schlimme oder tödliche Folgen haben können.
Die Bilanz der Kontrollen von rund 18 überprüften Betrieben ist:
- In fünf Betriebe waren keine geeigneten Absturzsicherung vorhanden.
- In neun Betrieben waren die Mitarbeiterunterweisungen, auch im Umgang mit Gefahrstoffen, der Absaugeinrichtungen über den Bändern sowie bezüglich der Verkehrswege mangelhaft.
Trotz der bemängelten Zustände seien die Nachbesserungen beim Arbeitsschutz in vielen Betrieben allerdings erst nach Aufforderung durch die Bezirksregierung erfolgt, so der Bericht.
Richtlinie gibt konkrete Hinweise auf Sicherheitsmaßnahmen
Arbeitgeber sind für den Arbeitsschutz in ihrem Betrieb verantwortlich und dazu verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen an Arbeitsplätzen durchzuführen und gegebenenfalls Arbeitsschutzmaßnahmen umzusetzen.
Die »Richtlinie für Feuerverzinken (ZH 1/411)« schreibt vor, dass offene Schmelztauchbäder abdeckbar sein müssen. Wenn dies nicht möglich ist, »müssen Einrichtungen zum Absperren des Gefahrbereiches vorhanden sein«. Außerdem muss der Behälterrand offener Bäder mindestens einen Meter über der Standfläche des Mitarbeiters angeordnet sein, wenn nicht durch andere Maßnahmen ein Hineinstürzen verhindert wird.
Weitere Schutzmaßnahmen laut der Richtlinie für Feuerverzinken (ZH1/411) sind:
- das Vorhandensein »fester oder abnehmbare Geländer, die nur bei Instandhaltungsarbeiten - soweit erforderlich - abgenommen werden, wenn etwa gleichzeitig Abdeckungen oder persönliche Schutzausrüstungen verwendet werden«,
- eine »Randleiste von mindestens 20 Zentimeter Höhe sowie ein straff gespanntes Drahtseiles in etwa einem Meter Höhe, wenn der Behälterrand gleichzeitig mindestens 20 Zentimeter breit ist«.
Quelle: Bezirksregierung Arnsberg, Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: Bezirksregierung Arnsberg
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