Fachbeitrag  Gefahrstoffe  

Biologische Arbeitsstoffe im Umgang mit Verstorbenen oder »Sind Leichen giftig?«

Viele Berufsgruppen sind mit der Bergung und Versorgung, mit der Konservierung und Untersuchung von Verstorbenen betraut - und damit Infektionsrisiken durch biologische Arbeitsstoffe ausgesetzt. Doch selbst Bestatter scheinen diese Gefahren zu unterschätzen. So hat eine stichprobenhafte Befragung in 152 Bestattungsunternehmen durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) ergeben, dass lediglich 5 Prozent eine Gefährdungsbeurteilung schriftlich fixiert hatten.

Die Psyche

Regelmäßig mit dem Tod konfrontiert sein - das belastet jeden, ganz besonders wenn es sich um Unfall- oder Gewaltopfer handelt. So geht die BGI 5026 auch auf die Verarbeitung von traumatischen Ereignissen ein. Niemand kann darauf setzen, alle akuten und chronischen Belastungssituationen allein verarbeiten zu können. Hier ist besondere Vorsorge nötig, sei es durch Gespräche, psychologisch geschulte Helfer oder aufmerksame Betriebsärzte.

Risikogruppen

Biologische Arbeitsstoffe im Umgang mit Verstorbenen sind Pilze, Viren und Bakterien, die den Risikogruppen 1 bis 4 zugeordnet werden. Eher harmlose Hautpilze gehören zur Gruppe 1. Viren, die fast jeder Vorbeugung oder Behandlung trotzen, wie z.B. der Ebola-Virus, gehören zur Risikogruppe 4. Die entsprechenden Schutzstufen 1 bis 4 und die jeweiligen Schutzmaßnahmen nennt der Anhang III der Biostoffverordnung.

Gefährdende Mikroorganismen können auf oder in einem Verstorbenen vorkommen, in den Körperöffnungen und auf allem, was mit Körperflüssigkeiten des Toten in Berührung kommt. Das unterscheidet sich aber kaum von dem Gefährdungspotential im Umgang mit Lebenden, z.B. im Gesundheitswesen. Wer aber Verstorbene versorgt, kennt selten deren Gesundheitszustand. Theoretisch sind daher bei einer Grundversorgung oder Bergung sämtliche Gefährdungen aller Risikogruppen möglich.

Ansteckungswege

Die Aufnahme von Mikroorganismen erfolgt durch Einatmen, Schlucken oder über die Haut. Daher gilt für alle betroffenen Berufsgruppen: Die Infektionswege Haut, Mund und Nase müssen geschützt werden. Daraus ergeben sich alle Schutzmaßnahmen und -produkte. Besonderheiten je nach Beruf oder Betrieb müssen in Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung und Unterweisung kommuniziert werden.

Beim Umlagern von Verstorbenen oder bei der Bergung von Wasserleichen beispielsweise können Aerosole aus der Lunge des Toten austreten, die Fäulnisbakterien und Leichengifte enthalten. Außerdem können durch Schnitt- und Stichverletzungen oder über Parasiten Krankheitserreger vom Toten in das Blut von Lebenden geraten.

Manche Mikroorganismen überleben den Tod ihres »Wirts« nur wenige Stunden, wie der HI-Virus (AIDS). Der Milzbranderreger dagegen bleibt über Jahrzehnte im oder am Verstorbenen gefährlich. Auch Tuberkulose-Bakterien harren mehrere Jahre auf neue Opfer. Die häufiger vorkommenden Hepatitis-B-Viren sind bis zu 80 Tagen nach dem Tod ansteckend. Durch Verwesungsprozesse kommen in jedem Fall Fäulnisbakterien, Leichengifte und Schimmelpilze hinzu.

Gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten

Die BioStoffV unterscheidet dabei zwischen »gezielten« und »nicht gezielten Tätigkeiten« mit biologischen Arbeitsstoffen. Ist der Umgang mit Verstorbenen direkter Gegenstand der Arbeiten, ist auch eine Gefährdungsbeurteilung relativ einfach zu erstellen, da die Gefährdungen abschätzbar sind. Bei solchen gezielten Tätigkeiten sind die biologischen Arbeitsstoffe bekannt und die Tätigkeiten darauf ausgerichtet.

Auch der Arbeitskreis »Bio- und Gentechnik« der Arbeitsschutzverwaltung NRW unterscheidet zwei Gruppen. Da sind zum einen alle Berufe, die zwar Umgang mit Verstorbenen haben, aber keine Sektionen, Konservierungen oder histologisch-pathologische Untersuchungen von Verstorbenen bzw. Gewebeproben durchführen. Diese Gruppe hat in aller Regel kein höheres Infektionsrisiko zu erwarten als Berufe des Gesundheitswesens im Umgang mit lebenden Patienten. Beschäftigte der Gruppe 2 führen die genannten Tätigkeiten durch. Pathologie- und Labormitarbeiter sind deutlich stärker gefährdet, da sie in direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten, aber auch mit Knochen und Knochenmark kommen. Beispiel innere Leichenschau: Kopf-, Brust- und Bauchhöhle werden geöffnet, sofern der Zustand der Leiche dies gestattet. Zu den Arbeiten gehören das Knochensägen, das Aufschneiden von Därmen und das Wiedervernähen der Leichen. Durch das hohe Infektionsrisiko können solche Tätigkeiten laut BioStoffV der Risikogruppe 3 zugeordnet werden.

Die Hygiene

Zu den allgemeinen Hygiene-Maßnahmen gehören ein Hautschutz- und Hygieneplan, PSA (Handschuhe, Schürzen, Overalls, Stiefel, Atemschutz- bzw. medizinische Masken) und die Reinigung von Arbeitsmitteln und Räumen. Die PSA muss flüssigkeits-, bei Desinfektionsarbeiten auch chemikalienbeständig sein, Einwegartikel sind ratsam. Tatortreiniger, die auch staatlich geprüfte Desinfektoren sind, verfügen über umfangreiche Kenntnisse in Bezug auf Mikroorganismen wie auch auf geeignete chemische Mittel, um verseuchte Räume oder Fahrzeuge wieder nutzbar zu machen. Man spricht von Entwesung.

Räumlichkeiten

Arbeitsräume, in denen Verstorbene versorgt oder untersucht werden, sind keine Lagerräume. Je weniger Gegenstände sich im Raum überhaupt befinden, desto besser gelingt es, den vorgeschriebenen Hygiene-Standard einzuhalten. Weiterhin sind durch Material und Form leicht zu reinigende Oberflächen, Böden und Wände sowie Waschbecken mit berührungslos zu betätigender Armatur wichtig. Belastete und unbelastete Bereiche sind strikt zu trennen (Schwarz-Weiß-Prinzip). Dieses bezieht sich auch auf die Arbeitskleidung. Unbefugter Zutritt ist durch bauliche Maßnahmen unmöglich zu machen, ob für Mensch oder Getier. Ausreichende Belüftung muss gewährleistet sein. Lagerräume dürfen nicht wärmer als 5°C sein. Auch bei Arbeiten mit wechselnden Einsatzorten (Fahrten mit Bestattungswagen) dürfen Wasch- und/oder Desinfektionsmöglichkeiten nicht fehlen.

Modern Embalming

Bei der thanatologischen Behandlung (Modern Embalming) wird das Blut durch eine konservierende Lösung ausgetauscht. Wegen des direkten Kontakts mit Körperflüssigkeiten eines Toten werden diese Arbeiten, ebenso wie die Grundversorgung durch den Bestatter, mindestens der Schutzstufe 2 zugeordnet. Die Arbeitstische sollten aus leicht zu desinfizierenden Materialien wie Edelstahl, Porzellan oder Kunststoff sein, und mit einem hohem Rand sowie einem Ablauf ausgestattet sein. Rutschhemmende Fußböden (Bewertungsstufe 9) verhindern Stürze.

Auf dem Friedhof

Friedhofsmitarbeiter kommen bei Wiederbelegungen mit Verstorbenen in Kontakt, meist allerdings nur noch mit Knochen- und Sargresten. Ihnen können die bodenbürtigen Bakterien und Pilzen gefährlich werden. Da nach einer Liegedauer von 20 bis 25 Jahren wenig Mikroorganismen zu erwarten sind, werden Wiederbelegungsarbeiten der Schutzstufe 1 zugeordnet. Dies gilt auch bei Fettwachsleichen. Gleichwohl sollte direkter Körperkontakt vermieden werden. Handschuhe müssen auch starken mechanischen Belastungen standhalten.

Exhumierungen und Umbettungen dagegen gehören zur Schutzstufe 2, da hier die vorherige Liegedauer sehr kurz sein kann. Zu den eventuell beim Verstorbenen schon vorhandenen Mikroorganismen kommen möglicherweise Fäulnisbakterien und Pilze hinzu, die bei der Zersetzung eines Leichnams entstehen, außerdem die Ptomaine, zu deutsch Leichengifte, die bei der Eiweißfäulnis entstehen. Zersetzungsprozesse vor Ort variieren durch Grundwasserstand und Bodenbeschaffenheit so stark, dass die Schutzmaßnahmen darauf abgestimmt werden müssen.

Impfen?

Mögliche Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und ihre Dringlichkeit ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Arbeitsstätte. In besonderen Fällen muss der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern geeignete Schutzimpfungen anbieten (§ 15 Abs. 4 BioStoffV). Hierbei berät der Betriebsarzt. Grundsätzlich gilt: Leichen sind nicht ungiftig.

Weiterführnede Informationen

BGI 5026 - Biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mit Verstorbenen

Christiane Deppe

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