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Präventiver Brandschutz im Betrieb

Betriebe unterschätzen oftmals das Risiko eines mangelnden Brandschutzes. Dabei können Brände verheerende Folgen haben und das Unternehmen wirtschaftlich in eine Schieflage bringen.


Erst kürzlich brannte es in einer Geflügelfabrik von Wiesenhof. Auslöser des Brandes war ein defektes Kälteaggregat. Die Folge: Es entstand ein Schaden in Millionenhöhe. Dieses aktuelle Beispiel zeigt, welche verheerenden Folgen Brände für Betriebe bedeuten können. Alleine im Jahr 2015 belief sich die Gesamtschadenlast für Feuerschäden dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge vorläufig auf 1,3 Milliarden Euro. Doch viele Betriebe unterschätzen das Risiko eines unzureichenden Brandschutzes. Ein umfassender und präventiver Brandschutz erfährt häufig zu wenig Beachtung.

»Brandschutz wird bei Verantwortlichen und Führungskräften leider häufig als notwendiges Übel angesehen – die nötige Sensibilität für das Thema ist selten vorhanden«, sagt Dirk Oetzel, Inhaber der Firma BSS Oetzel Brandschutzkompetenz und Referent der TÜV NORD Akademie. »Häufig wird mit der Ausrede ‚Bei mir hat es 30 Jahre nicht gebrannt’ ein nachlässiger Brandschutz gerechtfertigt.« Zwar sorgen entsprechende Versicherungen dafür, dass Brandschäden meistens materiell abgesichert sind. Aber viele Betriebe geraten nach einem Brand in eine wirtschaftliche Schieflage, die zu einer Insolvenz führen kann. Darüber hinaus sind Verluste, wie die Gesundheit von Mensch und Tier, nicht zu ersetzen. Zur Vorbeugung ist ein geregelter und aktueller Brandschutz im Betrieb, der auch Mitarbeiter mit integriert, unumgänglich, so Oetzel. Zu wichtigen Brandschutzmaßnahmen für Betreiber und Unternehmen zählt TÜV Nord:

  • Einführung einer umfassenden Brandschutzorganisation: Diese schafft die Voraussetzung für einen wirkungsvollen Brandschutz. Zudem bereit sie auf den Ernstfall vor.
  • Durchführung von Unterweisungen und Brandschutzübungen für Mitarbeiter: Dies sorgt dafür, dass Mitarbeiter sich im Falle eines Falles richtig zu Verhalten wissen.
  • Bei Neu- und Umbauten die Brandschutzbestimmungen einhalten: Hier ist es wichtig, bestehende Brandschutzkonzepte zu beachten und bei Bedarf zu aktualisieren.
  • Einbeziehung nachgerüsteter Fotovoltaik-Anlagen: Nachträglich montierte Fotovoltaik-Anlagen, beispielsweise auf Hallendächern, erfordern oftmals eine Aktualisierung des bestehenden Brandschutzkonzeptes.
  • Fluchtwege sollten schnell erkennbar und zugänglich sein: Betriebe müssen Notausgänge sowie Rettungs- und Fluchtwege immer eindeutig kennzeichnen und freihalten. Diese sollten auf kürzestem Weg ins Freie oder zu gesicherten Bereichen führen.
  • Technische Brandschutzanlagen warten: Diese müssen regelmäßig von entsprechend geschultem Fachpersonal gewartet und instandgehalten werden. Dazu zählen beispielsweise tragbare und fahrbare Feuerlöschgeräte, stationäre Löschanlagen sowie Brandmeldeanlagen. Sicht- und Funktionsprüfungen sind in Einzelfällen durch den Betreiber durchzuführen.
  • Austausch mit der Feuerwehr: Stetiger Austausch, gemeinsame Begehungen oder Übungen sorgen für ein besseres Verständnis und gute Ortskenntnis.


Quelle/Text: TÜV Nord, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Foto: © stockphoto-graf - Fotolia.com


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