Individuelle Brandschutzkonzepte sind für jede Art von Gebäuden Pflicht. Doch mangelndes Verständnis führt häufig zu unzureichender Umsetzung. Die Folge: Das Brandrisiko steigt.
Ob Bürogebäude, Kindergarten oder Krankenhaus: Einrichtungen und Betriebe sind dazu verpflichtet, für Gebäude jeder Art Brandschutzkonzepte zu erstellen. Grundlage bilden diverse gesetzliche Verordnungen wie beispielsweise die Bauvorlagenverordnung, das Arbeitsschutzgesetz sowie die Betriebssicherheitsverordnung.
Ein Brandschutzkonzept beinhaltet alle Maßnahmen zur Verhinderung von Brandentstehung und -ausbreitung. Der Aufbau ist meist recht ähnlich strukturiert. In ein Brandschutzkonzept gehört zu Beginn die Gebäudebeschreibung – inklusive Informationen zur Nutzung sowie Abmessungen und verwendete Materialien. Anschließend erfolgt auf Basis der Informationen die baurechtliche Einordung. Diese dokumentiert ebenso genehmigungspflichtige Abweichungen oder auch Angaben zu Sonderbauten. Abgestimmt auf das jeweilige Gebäude legt das Brandschutzkonzept am Ende bauliche, anlagentechnische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen fest. Nur Fachplaner, zugelassene Bauingenieure und Architekten dürfen Brandschutzkonzepte erstellen und bei der Baubehörde einreichen.
Im Jahr 2016 waren über 50 Prozent der Brandfälle auf fehlerhafte elektrische Installationen, Überhitzung oder menschliches Versagen zurückzuführen. »Ein korrekt erstelltes und umgesetztes Brandschutzkonzept könnte diese Ursachen drastisch reduzieren«, sagt Wolfgang Friedl, beratender Ingenieur für Brandschutz und Referent der TÜV NORD Akademie. »Die notwendige Schulung der Mitarbeiter scheint für viele Unternehmer aber in erster Linie Kosten ohne direkt sichtbaren Mehrwert zu bedeuten. Hier liegt das größte Problem. Dabei entstehen in der Industrie deutschlandweit jedes Jahr Brandschäden in Höhe von rund sechs Milliarden Euro, die theoretisch vermeidbar wären.«
Aus Sicht des Experten sehen viele Unternehmen mit Erstellung eines Brandschutzkonzeptes ihr Soll erfüllt und sich selbst nicht mehr in der Pflicht. Dies sei allerdings ein Trugschluss, so Friedl. Denn: Nach Erstellung eines Brandschutzkonzeptes ist der Gebäudehalter beziehungsweise der Unternehmer in der Pflicht, die im Konzept festgelegten Brandschutzmaßnahmen auch umzusetzen. Ein Brandschutzkonzept sollte daher gelesen und verstanden werden können. Oftmals sind Formulierungen für Fachfremde nur schwer zu verstehen. Dies kann zu Fehlern in der Umsetzung führen. Dabei können insbesondere fehlerhaft umgesetzte Brandschutzkonzepte schwerwiegende Folgen für den Betreiber bedeuten. Es kann die Versicherungszahlung ausbleiben, zudem kann eine Klage wegen grober Fahrlässigkeit drohen. »Verglichen mit den möglichen Konsequenzen ist der Aufwand, einen Mitarbeiter entsprechend schulen zu lassen, verschwindend gering«, sagt Friedl. Die Erfahrung habe gezeigt, wie wertvoll umfassende Vorkehrungen sind.
Quelle/Text: TÜV Nord, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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