Fachbeitrag  Brandschutz  

Brandschutz auf Baustellen

So wie die gesamte übrige Arbeitssicherheit, muss der Brandschutz nicht nur in permanenten Arbeitsstätten, sondern auch auf Baustellen gewährleistet sein. Baustellen weisen jedoch besondere Bedingungen, nicht nur hinsichtlich des allgemeinen Arbeitsschutzes, sondern auch im Hinblick auf den Brandschutz auf. Sie sind von ihrem Wesen her Provisorien und weisen daher entsprechend erschwerte Bedingungen für das Handhaben, Lagern und Verarbeiten der Materialien auf. Zum Wesen einer Baustelle gehört es ferner, dass sie sich mit dem Baufortschritt, also täglich ändert und es so keinen Regelbetrieb im eigentliche Sinne gibt.

Dadurch wird es schwierig, Sicherheitsregeln zu etablieren. Dennoch sind Baustellen im juristischen Sinne Arbeitsstätten und müssen den allgemeinen und branchenspezifischen Vorschriften genügen, was selbstverständlich auch für den Brandschutz gilt.

Brandgefahren hinsichtlich der einzelnen Gewerke

Es gibt neben dem Bauhauptgewerbe eine ganze Reihe von Branchen, die mehr oder weniger oft auch auf Baustellen arbeiten. Zu den Unfall- und speziell Brandgefährdungen, die sich branchenspezifisch aus den Materialien, Arbeitsmitteln und Arbeitstechniken ergeben, kommen solche, die Folge der speziellen Baustellensituation sind.

Wenig Brandgefahren wird man auf den ersten Blick beim Bauhauptgewerbe vermuten, da Maurer und Betonbauer vor allem mit nicht brennbaren Steinbaustoffen arbeiten. Beim genauen Hinsehen zeigt sich jedoch, dass sich hier dennoch Brandgefahren verbergen können. Bei Umbauarbeiten an Altbauten können beispielsweise veraltete, leicht entzündliche Baustoffe im Spiel sein, aber auch Senkgruben können durch Methanbildung nicht nur feuer- sondern sogar exploxionsgefährdet sein. Das gleiche gilt bei Kanalarbeiten, wobei hier auch die Gefahr besteht, dass Gasleitungen oder Elektrokabel beschädigt werden.

Besonders offenkundig sind die Brandgefahren in der Baumetallbranche, wo Trennschleif- und Schweißarbeiten typisch sind. Letztere sind eine besonders heimtückische Brandursache, so dass in gewissen Fällen auch nach Arbeitsende Brandwache gehalten werden muss. Eine hohe Brandgefahr geht auch von Dachdeckerarbeiten aus: Hier werden häufig Bahnen aus mit Bitumen getränktem Trägermaterialien v mit offenen Flammen verschweißt. Das ist besonders problematisch, weil hier offenes Feuer mit brennbarem Material zusammenkommt.

Recht wenig spezifische Brandgefahren weißt das Elektrohandwerk auf: Abfälle von Kabeln sind zwar oft brennbar, stellen jedoch keine echte Gefahr dar, da sie nicht in großen Mengen anfallen. Eher ensteht hier schon Brandgefahr durch herumliegende Verpackungsmaterialien. Die meisten feuergefährlichen Stoffe dürften auf dem Bau jedoch bei den Malern zu finden sein: Farben und Lacke sind, soweit es sich nicht um wasserbasierte Produkt handelt, durch die Bank feuergefährlich, was besonders auch für Lösungsmittel gilt.

Besonders problematisch: Baustellen kurz vor der Fertigstellung

Je weiter ein Bau seiner Fertigstellung entgegen geht, umso größer wird die Brandgefahr, ganz abgesehen davon, dass in dieser Phase mehr Menschen und höhere Sachwerte durch einen Brand gefährdet sind: Eine ganze Reihe verschiedener Gewerke ist nun tätig, die einerseits ihre branchenspezifischen Brandgefahren mit sich bringen, andererseits aber durch Zusammenwirken von Einzelgefahren ein potenziertes Risiko entsteht. Dazu kommt, dass gegen Ende eines Baus meist auch noch Termindruck herrscht und in der Eile gerne einmal Sicherheitsregeln »vergessen« werden.

Ein besonders eklatantes Beispiel dafür wären Schweiß- und Schleifarbeiten von Schlossern, während denen in der Nähe Maler mit brennbaren Lacken und Lösungsmitteln hantieren. Es gibt aber auch wesentlich weniger offenkundige Fälle für solche Gefährdungen. Hier hilft ein gewisses »interdisziplinäres« Wissen, nämlich die Kenntnis von Brandgefahren, die bei den Kollegen von den jeweils anderen Gewerken entstehen. Ganz wichtig ist dabei die Kommunikation, aber auch die Koordination und Instruktion durch die Bauleitung.

(Um-)Bauarbeiten in laufenden Betrieben

Problematisch sind auch (Um-)Bauarbeiten in laufenden Betrieben. Ein besonders krasses Beispiel hierfür wären Schlosserarbeiten in einem Tanklager, bei denen Trennschleifer und Schweißgeräte zum Einsatz gelangen. Verantwortlich ist hier der Auftraggeber; er muss die Mitarbeiter des ausführenden Unternehmens entsprechend instruieren, bzw. im Vorfeld mit dem Auftragnehmer abklären, welche Gefahren aus der Kombination der Umstände entstehen können.

Es gibt jedoch auch weniger offenkundige Fälle derartiger Gefährdungen: Beispielsweise kann man nicht davon ausgehen, dass Schlosser oder Maurer etwa um die Gefahr von Staubexplosionen in Getreidemühlen oder Papier verarbeitenden Betrieben wissen. Gerade bei der Vielzahl von Substanzen, die in der modernen Industrie verwendet werden, ist es sehr wahrscheinlich, dass in einem Betrieb Stoffe vorkommen, die den Handwerkern völlig unbekannt sind, welche hier einen Auftrag durchzuführen haben. Da die möglichen Kombinationen aus Gefährdungen praktisch unübersehbar sind, ist eine Abklärung durch Gespräche im Vorfeld unerlässlich.

Rechtliche Hintergründe und Instrumente

Auf Baustellen gelten wie in herkömmlichen Betrieben allgemein das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und speziell die Baustellenverordnung mit allgemeinen Vorschriften zum Brandschutz. Genaueres regeln, so wie in festen Betriebsstätten, das Feuerwehrgesetz des jeweiligen Bundeslandes und die sonstigen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zum Brandschutz wie etwa die Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) oder die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).

Verantwortlich für den Brandschutz ist in erster Instanz immer der Bauherr, der in der Regel den Bauleiter mit dem Brandschutz beauftragt. Der derzeitige Trend zur Eigenverantwortung der Betriebe in Sicherheitsbelangen erfordert eine selbstständige Einschätzung der Brandgefährdung und die Erarbeitung von Gegenmaßnahmen durch den Bauherren und die von ihm beauftragten Unternehmen. Gerade auf Baustellen und insbesondere auch bei Baumaßnahmen in laufenden Betrieben bietet die Eigenverantwortlichkeit Vorteile: Mit der Gefährdungsbeurteilung durch Fachleute des Auftraggebers und der Auftragnehmer steht ein hocheffizientes Instrument zur Verfügung, mit dem auch Gefahren erkannt werden können, die sich im Einzelfall aus sehr spezifischen Kombinationen von Gefahrenmomenten ergeben können.

Volker Wollny

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