Um in Zukunft eine bessere Erfassung und Bewertung potentieller Risiken für Mensch und Umwelt durch Nanomaterialien zu ermöglichen, hat das Bundesumweltministerium dazu angeregt, die europäische Chemikalienverordnung REACH anzupassen.
Ein entsprechendes Konzept wurde vom Umweltbundesamt (UBA), dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet.
Neue Anforderungen integrieren, auf kommende Erkenntnisse vorbereitet sein
Aktuell werden Nanomaterialien von der europäischen REACH-Verordnung als chemische Stoffe eingestuft. Allerdings können mit den Informationen, welche der Hersteller oder Importeur bei der Registrierung liefern soll, nicht alle Merkmale der betreffenden Nanomaterialien, Stäube und Fasern ausreichend berücksichtigt werden. Die bislang unter REACH geforderten Angaben zur Einordnung der Stoffe greifen zu kurz, wenn etwa biologisch nicht abbaubare Teilchen oder Fasern in die Umwelt gelangen.
Das behördliche Konzept erläutert, wie sich Anforderungen in Hinblick auf die Besonderheiten ultrafeiner Fasern, Stäube und Nanomaterialien in REACH einarbeiten lassen. Da der schnelle Fortschritt im Bereich Nanotechnologie potentiell auch neue Risiken für Mensch und Umwelt mit sich bringt, muss REACH vorsorglich für kommende Erkenntnisse offen gehalten werden.
Der passende Rahmen für notwendige Änderungen
Zu einer für Mensch und Natur sicheren Handhabung von Nanomaterialien will die Ausarbeitung der Bundesbehörden auch den Informationsfluss im Sicherheitsdatenblatt optimieren. Sowohl bei der Stoffregistrierung als auch bei der Dossier- und Stoffbewertung sowie ggf. in Zulassungs- und Beschränkungsverfahren sollte REACH sicherstellen, dass der Umgang mit Nanomaterialien stets unter dem Risiko-Aspekt aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften erfolgt. In den Leitfäden für Hersteller und Importeure von Nanomaterialien plant auch die Europäische Kommission zusätzliche Erläuterungen sowie Modifikationen der Anhänge. Gleichzeitig kündigt sie einen Kommissionsbericht zur Überprüfung der REACH-Verordnung an, in dessen Rahmen die erforderlichen Änderungen diskutiert werden können. Die deutschen Bundesbehörden haben mit ihrem Konzept bereits einen konkreten Entwurf vorgelegt.
Quelle/Text: BAuA / osha.europa.eu / Redaktion arbeitssicherheit.de
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