Drei weitere Krankheiten werden der Berufskrankheiten-Verordnung hinzugefügt. Dieser Ergänzung hat der Bundesrat zugestimmt.
Hintergrund der Anpassung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) und der Berufskrankheiten-Liste sind neue medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse, die auf wissenschaftlichen Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats »Berufskrankheiten« (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beruhen. In Kraft tritt die Verordnung am ersten Tag des Kalendermonats, der auf die Verkündung dieser Verordnung folgt.
Die neu aufgenommenen Krankheiten sind:
- Chronisch-myeloische oder chronisch-lymphatische Leukämie durch 1,3-Butadien: 1,3-Butadien ist ein farbloses Gas. Dieses kommt insbesondere bei der Weiterverarbeitung diverser Kunst-Kautschuksorten zum Einsatz, ebenso in der Kunststoffindustrie.
- Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK): Insbesondere in Kokereien und Teeraffinerien sowie in der Elektrographitindustrie, im Straßenbau und bei der Schornsteinreinigung entsteht PAK.
- Fokale Dystonie: Dies ist eine Erkrankung des zentralen Nervensystems bei Instrumentalmusikern durch feinmotorische Tätigkeit hoher Intensität.
Darüber hinaus erfolgt eine Erweiterung um zwei Berufskrankheiten: Die Berufskrankheit Nummer 4113 (Lungenkrebs durch PAK) wurde um die Erkrankung Kehlkopfkrebs erweitert, die Berufskrankheit Nummer 4104 (Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs in Verbindung mit Asbest) wurde um die Erkrankung
Eierstockkrebs erweitert. Bereits vor der Änderung der Verordnung als sogenannte Wie-Berufskrankheiten konnten – aufgrund der Begründung des ÄSVB – diese fünf Krankheiten anerkannt werden.
Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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