Egal, ob aufgedrehte Musik aus dem MP3-Player oder ein dröhnender Presslufthammer auf der Baustelle - ein hoher Lärmpegel kann dem Gehör schaden. Wie stark, das lässt sich ganz einfach mit einem Lärmbelastungsrechner feststellen.
Wenn Musik richtig laut ist
Die Entwicklung ist gegenläufig: Im Arbeitsbereich sinken seit 15 Jahren die Zahlen registrierter Gehörschäden durch Lärmbelästigungen am Arbeitsplatz. Dafür sind im Freizeitbereich steigende Zahlen zu verzeichnen. Immer mehr Berufsanfänger hören schwer, beklagen laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Ärzte und Arbeitgeber. Junge Menschen hörten oft zu laut Musik oder schadeten ihren Hörorganen durch Diskobesuche.
Dabei wissen die Wenigsten: Der zweistündige Besuch eines Tanzlokals kann schädlich für die Ohren sein. So ist die Lärmbelastung in der Diskothek zehn Mal so hoch wie der Umgebungslärm an einem geräuschintensiven Arbeitsplatz in einer ganzen Woche.
Lärmbelastungsrechner analysiert mögliche Gehörschäden
Für Aufklärung kann künftig eine Software sorgen, die das Institut für Arbeitsschutz entwickelt hat und die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (www.dguv.de, Webcode d113946) kostenlos zum Downloaden angeboten wird. Der sogenannte Lärmbelastungsrechner ADM (Arbeit, Disko, MP3-Player) dient Nutzern dazu, schädigende Lärmquellen zu identifizieren sowie den Zeitpunkt zu bestimmen, ab wann das Hörvermögen durch Lärm dauerhaft beeinträchtigt wird.
Das Tool bietet die Möglichkeit die Schallbelastung am Arbeitsplatz, durch MP3-Hören oder während eines Diskobesuchs zu analysieren. Dafür muss der Nutzer Angaben über die Intensität (leise, normal, laut, sehr laut) sowie die Dauer der Lärmbelastung machen. In einem persönlichen Belastungsprofil analysiert das Programm, in welchen Bereichen der Tester sein Gehör am einfachsten entlasten kann, entweder durch einen geringeren Lautstärkepegel oder den passenden Gehörschutz. Vorrangig soll das Tool im Bereich Arbeitsschutz eingesetzt werden.
Gehörschutz ist wichtig, auf Partys, Konzerten und auf der Arbeit
Das Ohr ist das empfindlichste Sinnesorgan des Menschen. Daher ist in bestimmten Situationen das Tragen eines Gehörschutzes empfehlenswert. Auf der Arbeit ist das sogar gesetzlich vorgegeben: Ab einem Pegel von 85 Dezibel gehört der Kopfhörer auf die Lauscher. Für den privaten Musikkonsum gibt es allerdings keine Schutzvorschriften, und dabei schafft es ein MP3-Player locker auf 90 Dezibel.
Weiterführende Literatur
DGUV Information 209-023 (vorher: BGI 688) - Lärm am Arbeitsplatz in der Metall-Industrie
BGI 5106 - Wissenswertes über Lärm
LärmVibrationsArbSchV § 6 - Auslösewerte bei Lärm
Autor: Silke Jarzina
Foto: © Markus Bormann - Fotolia.com
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