Vibrationsschutz: Auslösewert überschritten – was tun?
Wann sind Vibrationsschutzmaßnahmen gefordert? Wie ist die Vibrationsexposition zu ermitteln? Was müssen die Betriebe jetzt tun? Antworten auf diese Fragen enthält die vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) herausgegebene Information zum »Schutz vor Vibration«.
Die LärmVibrationsArbSchV fordert bei Überschreitung der Auslösewerte, bestimmte Maßnahmen durchzuführen. Unterhalb der Auslösewerte müssen Unternehmen den Stand der Technik und mittelbare (indirekte) Gefährdungen beachten (z. B. wenn in Schaltwarten Warnsignale durch Vibrationen nicht erkannt werden können). Darüber hinaus bleibt das Minimierungsgebot nach§ 4 Arbeitsschutzgesetz unberührt, wonach Gefährdungen an Arbeitsplätzen zu vermeiden oder soweit wie möglich zu verringern sind. Diese und weitere Antworten auf Fragen der Unternehmen hält das 2-seitige Faltblatt »Schutz vor Vibrationen - Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung« des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) bereit. In dem Dokument sind außerdem die wichtigsten Aussagen der Verordnung zu Vibrationen zusammengefasst.
Regelwerk Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) vom 6. März 2007. BGBl. I (2007),S. 261 ff .
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