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Verfallsdatum für Schutzhelme beachten

UV-Strahlung macht sie spröde, Stürze und Stöße instabil: Schutzhelme haben eine begrenzte Haltbarkeit.


Regelmäßiger Austausch ist wichtig

Helme gehören zur Persönlichen Schutzausrüstung und auf Baustellen unbedingt auf den Kopf von Baustellenarbeiter. Dort schützen sie diese vor herunterfallenden Gegenständen oder schweren Stößen durch Baumaterial. Doch mit der Dauer des Tragens verlieren Bauhelme ihre Schutzwirkung: UV-Strahlung macht das Material spröde und mechanische Beanspruchungen beeinflussen die Stabilität. Deswegen rät die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), Schutzhelme aus thermoplastischen Kunststoffen regelmäßig alle vier Jahre auszutauschen.

Das Alter eines Schutzhelmes lässt sich leicht ablesen. Das Herstellungsdatum ist - neben weiteren Angaben etwa zum Hersteller, Typ, Größe und Werkstoff - auf der Kennzeichnung des Kopfschutzes aufgeführt. Diese ist meist im Innenteil des Kopfschutzes angebracht. Kürzel wie PE, PC, ABS, HDPE oder auch PP, PP-FG oder PC-FG weisen dabei auf thermoplastischen Kunststoff als Verarbeitungsmaterial hin. Besteht ein Schutzhelm aus duroplastischem Kunststoff lautet die Kennzeichnung PF-SF und UP-GF. Letztere brauchen laut BG Bau nur alle acht Jahre gegen einen neuen ausgetauscht werden.

In Einzelfällen sollte der Austausch sofort erfolgen

In manchen Fällen muss jedoch umgehend ein Austausch gegen einen neuen Schutzhelm erfolgen. Durch harte Schläge kann die Struktur des Materials derart beschädigt sein, dass die Schutzfunktion nicht mehr gegeben ist. Mit dem bloßen Auge lässt sich der Schaden oft nicht erkennen. Dann sollte der Schutzhelm sofort ersetzt werden.

Anforderungen für Schutzhelme auf Baustellen erfüllen Industrieschutzhelme der DIN 397 oder DIN EN 14052.

Quelle/Text: BG Bau, Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © Syda Productions - Fotolia.de

Kopfschutz: Lesen Sie auch »Ein Schutzhelm, der sein Alter verrät« >>

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