Fachbeitrag  Arbeitssicherheit  

UV-Strahlung: Hautschutz im Frühjahr

Bis zum Sommer vergehen zwar noch ein paar Monate, aber bereits die ersten Sonnenstrahlen im Frühling können bei unzureichendem Schutz Langzeitfolgen wie Hautkrebs nach sich ziehen.

Nach dem Winter zeigt sich das Wetter erstmals wieder von seiner schönen Seite. Bis die richtig warmen Sommermonate kommen, vergeht allerdings noch etwas Zeit. Dennoch: Beschäftigte, die im Freien arbeiten, sollten bereits jetzt schon an einen wirksamen UV-Schutz denken. Der Grund: Selbst im frisch beginnenden Frühjahr kann UV-Strahlung schon höhere Werte erreichen. »An sonnigen Frühlingstagen kann die intensive ultraviolette Einstrahlung lange vor der eigentlichen Sommerzeit rasch Sonnenbrände verursachen«, sagt Dr. Florian Struwe, Leiter des Sachgebietes Arbeitsmedizin und Individualprävention der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). »Dabei erhöht jeder Sonnenbrand das Risiko, später an Hautkrebs zu erkranken. Außerdem altert die Haut bei übermäßigem Sonnengenuss vorzeitig.« Vor allem bei kühlen Temperaturen sei Sonnenschein trügerisch. Nach der dunklen Jahreszeit sei die Haut besonders empfindlich und neige daher noch schneller zu einem Sonnenbrand.

Exponierte Hautpartien sind gefährdet

Darüber hinaus sei die von UV-Strahlen ausgehende Gefahr groß. »Ein Sonnenbrand heilt nach ein paar Tagen wieder ab. Seine nachhaltig hautschädigende Wirkung entfaltet sich – je nach Häufigkeit und Intensität – mitunter erst Jahre oder Jahrzehnte später«, sagt Struwe. Regelmäßig exponierte Hautpartien wie beispielsweise Kopf und Nacken sowie Arme und Beine seien besonders gefährdet. »Seit etwa 60 Jahren nimmt die Hautkrebsrate in der Bevölkerung zu. Neben dem geänderten Freizeitverhalten mit vielen Outdoor-Aktivitäten oder Sonnenstudiobesuchen sind auch unzureichende Schutzmaßnahmen bei der Arbeit hierfür ursächlich«, so der BGHM-Experte.

Viele denken in Anbetracht dichter Wolken, wenig Sonne und geringen Temperaturen nicht über UV-Schutz nach. Dabei lassen Wolken UV-Strahlung nahezu ungehindert durch. Auf diese Weise können Hautschädigungen entstehen – auch ohne direkte Sonneneinstrahlung. Zur Prävention ist es daher ratsam, UV-Indexwerte in Erfahrung zu bringen. Diese Informationsangebote stellen in der Regel verschiedene Wetterdienste zur Verfügung. Die Werte basieren auf der Einschätzung zu erwartender, maximaler sonnenbrandwirksamer UV-Strahlung sowie der aktuellen Wetterlage. Die Werte reichen von ein bis elf – also von geringe bis extreme Gefährdung. Laut Struwe kann der UV-Index bereits Ende März und Anfang April Werte von drei bis vier erreichen. Ist das der Fall, ist das Auftragen von Sonnencremes zu empfehlen. Bei Werten im Mai mit den Stufen fünf oder sechs sollte auf Sonnencremes mit hohem Lichtschutzfaktor sowie auf Kopf- und Körperbedeckungen nicht verzichtet werden.

UV-Schutz bei der Arbeit

Um Beschäftigte bei der Arbeit vor UV-Strahlung zu schützen, sind erst technische, dann organisatorische und schließlich persönliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. »Schattensegel, Sonnenschirme oder auch Gerüstplanen zählen beispielsweise zu technischen Maßnahmen«, sagt Struwe. Erweisen sich diese Maßnahmen als praxisuntauglich, sind Arbeitszeiten und -abläufe so zu gestalten, dass Mitarbeiter möglichst kurz und wenig UV-Strahlung ausgesetzt sind. Dazu zählt beispielsweise ein Arbeitsbeginn früh am Morgen, während der Mittagszeit innen zu arbeiten und Pausenmöglichkeiten an schattigen Plätzen.

Darüber hinaus sind zusätzliche, persönliche Schutzmaßnahmen für Beschäftigte zu empfehlen. »Gewebte Kleidung, die Arme und Beine bedeckt, eignet sich gut dafür. Erst recht, wenn die Temperaturen nicht so hoch sind«, sagt der Fachmann. Ist das Tragen langer Kleidung an heißen Tagen nicht sinnvoll, sollten Beschäftigte Sonnenschutzcreme mit Lichtschutzfaktor 30 oder höher auftragen. Neben großzügigem Auftragen sei Nachcremen alle zwei Stunden für die entsprechende Schutzwirkung notwendig. Zudem benötigt auch die Netzhaut Schutz: »Sonnenbrillen mit UV-Filter verhindern eine Trübung der Augenlinse oder Horn- und Bindehautentzündungen«, sagt Struwe.

Quelle/Text: BGHM, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Foto: © sculpies - Fotolia.com

Stand: März 2017

Hautkrebsrisiko: Lesen Sie auch »Sonnenstrahlen: Achtung vor Hautschäden bei Arbeit im Freien« >>

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