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Sturz auf dem Weg ins Home Office kein Wegeunfall

Ist der Weg von der Privatwohnung ins Home Office gesetzlich unfallversichert oder nicht? Die Berufsgenossenschaft urteilt mit einem klaren Nein. Die Antwort des Sozialgerichts Karlsruhe auf diese Frage dürfte vor allem Unternehmen interessieren, die Telearbeiter beschäftigen.



Der Fall: Frau stürzt auf dem Weg ins Home Office

Eine Arbeitnehmerin wohnte im Obergeschoss. Ihr ausschließlich betrieblich genutztes Büro lag im Erdgeschoss desselben Gebäudes. Auf dem Weg zu ihrem Home Office stürzte die Frau eines Tages auf der Treppe und brach sich das Bein.

Die Folge: Weil die Berufsgenossenschaft den Unfall nicht anerkennt, klagt die Betroffene

Den Unfall wollte die Frau als Wegeunfall bei der Berufsgenossenschaft geltend machen. Diese lehnte aber mit der Begründung ab, es liege kein Arbeitsunfall vor. Der Grund: Die Frau habe sich zum Unfallzeitpunkt im privaten, häuslichen und damit im nicht versicherten Bereich aufgehalten. Die Betroffene zog vor Gericht.

Die Entscheidung: Die Richter geben der Berufsgenossenschaft recht

Die Richter des Sozialgerichts Karlsruhe gaben der Klägerin nicht recht (Urteil vom 30. September 2010, Aktenzeichen: S 4 U 675/10). Sie teilten vielmehr die Auffassung der Berufsgenossenschaft.

Die Begründung: Das Gericht unterscheidet zwischen drinnen und draußen

Der Weg zum häuslichen Arbeitszimmer sei nicht gesetzlich unfallversichert. Erst die Außentür des Wohngebäudes bilde die Grenze vom Privatbereich zum Betriebsweg. Die Außentür müsse zwar nicht zwangsläufig die Haustür sein. Es könne auch eine Wohnungstür sein, mit der der private häusliche Bereich verlassen wird. Doch hier habe sich der Unfall eindeutig im Privatbereich abgespielt.

Bewusst habe das Bundessozialgericht die Grenze zwischen dem unversicherten häuslichen Lebensbereich und dem versicherten Betriebsweg sehr eng gezogen, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer schlechter gestellt sind, deren Arbeitsplatz außerhalb des Wohnraums liege und deren Betriebsweg zwangsläufig erst mit Verlassen der Außenhaustür beginne.

Die Konsequenz: Arbeiter auf dem Weg ins Home Office sind nicht gesetzlich unfallversichert

Was das in der Praxis bedeutet: Ob Telearbeiter, Vertriebsmitarbeiter oder Arbeitnehmer, die nur gelegentlich ihre dienstlichen Arbeiten von zu Hause aus erledigen: Auf dem Weg zum häuslichen Büro sind sie nicht gesetzlich unfallversichert. Ein Versicherungsschutz besteht aber sehr wohl im häuslichen Büro selbst. Ebenso unterliegt der Weg zum Arbeitgeber ab Verlassen des Wohngebäudes dem gesetzlichen Versicherungsschutz.

Autor: Judith Engst

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