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Studie: Gastgewerbe verstößt oft gegen Jugendarbeitsschutzgesetz

In der Gastronomie wird häufig gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen. Auszubildende müssen in dieser Branche oft viel zu lange und viel zu spät arbeiten. An deren Motivation ändert das allerdings kaum etwas.


Auszubildende sind besonders geschützt

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 16 Jahren acht Stunden lang arbeiten, und zwar bis spätestens 20 Uhr. Nachtarbeit ist verboten. Eine Ausnahme gibt es in der Gastronomie, wo Jugendliche über 16 Jahren auch mal bis 22 Uhr tätig sein dürfen. Handelt es sich um einen Betrieb mit Mehrschicht, dehnt sich die Uhrzeit bis 23 Uhr aus. Danach ist Schluss. An Sonn- und Feiertagen dürfen die Youngsters nur arbeiten, wenn sie unter der Woche dafür einen Ausgleichstag erhalten.

Doch offenbar nimmt es der Hotel- und Gaststättenbereich mit den Vorgaben zu den Arbeitszeiten nicht sehr genau. Denn eine Befragung unter 835 angehenden Köchen, Restaurantfachmännern und Fachkräften des Gastgewerbes aus insgesamt sechs deutschen Bundesländern durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ergeben, dass »die zurzeit geltenden arbeitszeitlichen Vorgaben häufig und in erheblichem Ausmaß über- sowie unterschritten werden.«

Das Gastgewerbe nimmt es mit dem Gesetz nicht sehr genau

Die genauen Zahlen der Studie: Fast 40 Prozent (39,7 Prozent) der Befragten gaben an, generell länger zu arbeiten, bei den unter 18-Jährigen lag die Zahl mit 39,3 Prozent nur ganz knapp darunter. Den Angaben der Auszubildenden zufolge müssen die Jugendlichen vor allem unter der Woche mehr schaffen. Für das Wochenende und die Feiertage lagen die Werte bei 51,8 Prozent beziehungsweise bei 40,9 Prozent bei den unter 18-Jährigen.

Trotz der fordernden Arbeitsbedingungen ist die Motivation der befragten Auszubildenden ungebrochen. Zumindest im ersten Lehrjahr möchten fast 85 Prozent ihre Ausbildung abschließen, nur rund 12 Prozent aller Befragten sind sich nicht sicher.

Autor: Redaktion arbeitssicherheit.de

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