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Studie: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz lohnen sich doppelt

Lohnen sich Investitionen in den Arbeits- und Gesundheitsschutz? Definitiv! Das ist das eindeutige Ergebnis einer Untersuchung, die zwei Jahre lang in 16 Ländern den betriebswirtschaftlichen Nutzen von Ausgaben zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit in Unternehmen analysiert hat. Die Höhe des Nutzens ist überraschend und überwiegt bei weitem die Höhe der Investition.


Aus eins macht 2,2

Die magische Zahl lautet 2,2, denn das ist der Nutzen-Faktor, um den sich laut der Studie jeder, in die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz investierte Euro erhöht. Experten nennen ihn auch »Return on Prevention«, kurz ROP. Das bedeutet, dass der Nutzen eines Euros, den ein Betrieb für seine betriebliche Prävention ausgibt, auf 2,2 Euro ansteigt.

Unternehmen profitieren von betrieblicher Prävention

Betriebe verdoppeln also den Nutzen jedes Euros, den sie in Sachen betriebliche Prävention ausgeben: »Unternehmen profitieren von Investitionen in den Arbeitsschutz«, das ist das Fazit der Untersuchung, die von drei Kooperationspartnern durchgeführt wurde (Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro und Medienerzeugnisse).

Es gibt noch einen weiteren Vorteil, den die Analyse belegt. Das Image der Betriebe, die Ausgaben in die Prävention tätigen steigt: sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei den eigenen Mitarbeitern. Das führt laut der Untersuchung zu einer höheren Motivation der Angestellten und zu weniger krankheitsbedingten Ausfalltagen.

Gleicher Nutzen für alle

Trotz der wirtschaftlich unterschiedlichen Situation sowie Abweichungen in den gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit ist der Effekt von Investitionen in den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in allen teilnehmenden Ländern der Studie positiv. Dies herauszufinden, war das Ziel der Untersuchung.

Im Rahmen von standardisierten Interviews befragten Experten insgesamt 300 Betriebe in 16 Ländern in einem Zeitraum von zwei Jahren (2010 und 2011).

Quelle/Text: dguv.de, arbeitssicherheit.de
Foto: © jjayo - Fotolia.com

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