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Sonnenstrahlen: Achtung vor Hautschäden bei Arbeit im Freien

Die ersten Sommertage des Jahres sorgen für intensiven Sonnenschein. Was für viele Menschen eine willkommene Abwechslung ist, bedeutet für Beschäftigte unter freiem Himmel: die Haut vor UV-Strahlen schützen.


Sonnenstrahlen können zum Sonnenbrand oder -stich, Hitzschlag oder zu Augenproblemen führen. Vor allem Berufstätige, die im Freien arbeiten, sind in diesen Tagen einem besonderen Risiko ausgesetzt. Denn neben den genannten Erkrankungen drohen durch Sonnenstrahlen auch längerfristige Hautschäden. UV-Strahlen können Hautzellen empfindlich schädigen und Hautkrebs auslösen. Am meisten betroffen sind Kopf und Gesicht, Nacken, Hände und Arme. Im Jahr 2015 sind durch UV-Strahlen hervorgerufene Hauttumore die häufigste angezeigte Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).

Die BG BAU hält einen wirksamen Schutz vor UV-Strahlen für unbedingt notwendig. Zum Schutz der Beschäftigten sind seitens des Arbeitsgebers entsprechende Möglichkeiten wahrzunehmen und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Schutz bieten beispielsweise technische Maßnahmen wie Schattensegel, Sonnenschirme und UV-absorbierende Fenster an Fahrzeugen. Darüber hinaus bieten sich organisatorische Schutzmaßnahmen an. Dazu können Arbeitgeber beispielsweise die Arbeitszeiten und -abläufe so planen, dass Beschäftigte möglichst wenig UV-Strahlung ausgesetzt sind – sei es der frühe Arbeitsbeginn, die Pause am schattigen Ort oder die Innenarbeit zur Mittagszeit.

Persönliche Schutzmaßnahmen der Mitarbeiter müssen zusätzlich zum Einsatz kommen. Gut geeignet ist laut BG BAU dicht gewebte Kleidung, die den Körper einschließlich Arme, Beine sowie Kopf bedecken. Zum Schutz von Ohren und Nacken bietet sich eine Kopfbedeckung mit breitem Rand an. Übliche Schutzhelme sorgen in der Regel für keinen ausreichenden UV-Schutz für Ohren, Nacken und Gesicht. Beschäftigte sollten daher vor der Arbeitsaufnahme ein Sonnenschutzmittel mit mindestens Lichtschutzfaktor 30 dick auftragen. Diese Prozedur ist nach zwei Stunden zu wiederholen. Ebenso ist das Tragen von Sonnenbrillen mit UV-Schutz nach der Norm EN 166 und 172 mit seitlicher Abschirmung ratsam.

Quelle/Text: BG BAU, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Foto: BG BAU


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