Fachbeitrag  Arbeitssicherheit, PSA  

Serie: Neue TROS IOS - Teil »Allgemeines«

Im November 2013 wurden erstmals Technische Regeln zur inkohärenten optischen Strahlung veröffentlicht. Sie bestehen aus insgesamt vier Teilen. Im Teil »Allgemeines« werden die Anforderungen der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung und der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge konkretisiert.


Die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung, kurz TROS IOS, dienen dem Schutz vor direkten Gefährdungen der Augen und der Haut der Beschäftigten durch inkohärente optische Strahlung künstlicher Quellen am Arbeitsplatz.

Zudem behandelt sie auch den Schutz vor Gefährdungen durch indirekte Auswirkungen, wie beispielsweise vorübergehende Blendung sowie Brand- und Explosionsgefahr. Die TROS IOS gilt für inkohärente optische Strahlung künstlicher Quellen im Wellenlängenbereich zwischen 100 nm und 1 mm. Damit sind die Regelungen vor allem relevant bei Schweißarbeiten, Laseranwendungen, an Arbeitsplätzen zur Glas- und Quarzverarbeitung sowie bei der Stahlherstellung und -verarbeitung.

Der Teil »Allgemeines« der TROS IOS enthält die wesentlichen Begriffe, die bei der Umsetzung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) hinsichtlich inkohärenter optischer Strahlung wichtig sind sowie Angaben zu den tatsächlichen bzw. möglichen Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten durch inkohärente optische Strahlung.

Die Beschäftigten beziehungsweise ihre Interessenvertretung sind vom Arbeitgeber bei der Aufklärung und der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu beteiligen. Bei Einhaltung der TROS IOS kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der OStrV erfüllt sind.

Sofern ein Arbeitgeber andere Lösungswege favorisiert, muss er dafür Sorge tragen, dass mindestens die gleiche Sicherheit und der gleiche Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreicht werden. In jedem Fall ist der Arbeitgeber für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.

Im nächsten Teil unserer Serie zu den Technischen Regeln zu inkohärenten optischen Strahlungen erfahren Sie, um was es im nachfolgenden Teil (1) der Technischen Regeln zu inkohärenten optischen Strahlung geht, der sich mit der »Beurteilung der Gefährdung durch inkohärente optische Strahlung« befasst.

Autor: Andrea Lentz
Foto: © T-REX - Fotolia.com


Verordnung: Lesen Sie auch »Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)« >>

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