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Schwere körperliche Arbeit: Vorsorge-Pflicht für Arbeitgeber

Wer im Beruf körperlich anstrengende Tätigkeiten ausübt, hat ein Recht auf arbeitsmedizinische Vorsorge seitens des Arbeitgebers. Dies gilt für jede Arbeit, die das Muskel-Skelett-System gesundheitlich gefährden kann, wie die Präventionskampagne »Denk an mich. Dein Rücken« klarstellt.


Recht auf Aufklärung

Eine erzwungene Körperhaltung oder ein immer gleicher Bewegungsablauf kann ebenso schädlich sein wie das physisch belastende Heben und Tragen. Daher haben Beschäftigte das Recht sich schon vor Aufnahme körperlich anstrengender Tätigkeiten vom Betriebsarzt über die gesundheitlichen Risiken aufklären zu lassen, eine Angebotsvorsorge, zu der Arbeitgeber verpflichtet sind und auf die sie auch später regelmäßig hinweisen müssen.

Die Teilnahme ist freiwillig; hält der Betriebsarzt eine körperliche Untersuchung für nötig, ist ebenfalls das Einverständnis des Arbeitnehmers erforderlich. Der soll in erster Linie ein Bewusstsein entwickeln für sein individuelles gesundheitliches Risiko im Arbeitsprozess. Beschäftigte können die Vorsorge kostenlos in Anspruch nehmen - sie wird vom Arbeitgeber bezahlt.

Volksleiden Rückenschmerzen

Da Muskel-Skelett-Erkrankungen wie beispielsweise Rückenbeschwerden aus Sicht von Arbeitsmedizinern zu den häufigsten chronischen Erkrankungen zählen, sind vorbeugende Maßnahmen in jedem Fall empfehlenswert.

Außerdem kann der Betriebsarzt dank Erkenntnissen aus Vorsorgegesprächen auch den Arbeitgeber auf mögliche Gefahren hinweisen, ohne dabei seine Schweigepflicht zu verletzen, und konkrete Empfehlungen zur Entlastung bei entsprechenden Tätigkeiten aussprechen, etwa durch neu anzuschaffende technische Hilfsmittel.

Um Rückenbelastungen in der Arbeitswelt zu reduzieren, haben sich Knappschaft, Berufsgenossenschaften, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie Unfallkassen mit ihrem Spitzenverband DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) zusammengeschlossen zur Präventionskampagne »Denk an mich. Dein Rücken«. Sie informiert im Internet über Gesundheitsrisiken und Prävention unter www.deinruecken.de.

Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de (CI/FP)
Foto: © ndoeljindoel - Fotolia.com

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