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Schutzmaßnahmen für die Haut

Hautkrankheiten zählen zu häufig gemeldeten Erkrankungen bei Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen. Viele Einflüsse im Beruf können die Haut schädigen. Wichtig ist richtiger Schutz.

»Die dauernde Einwirkung von Feuchtigkeit oder Schadstoffen überfordert die natürliche Schutzfunktion der Haut. Dadurch können schädigende Substanzen und Krankheitserreger leichter in die Haut eindringen. Mögliche Folgen sind Hauterkrankungen und Allergien«, sagt Dr. Wiete Schramm, Fachgebietsleiterin Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland.

Die Risiken für die Haut durch eine bestimmte Tätigkeit müssen Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Auf Basis dessen sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Welche dies konkret sind, hängt vom dem jeweiligen Arbeitsplatz ab. Zu möglichen Schutzmaßnahmen zählen technische und organisatorische Maßnahmen sowie die Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie zum Beispiel Handschuhe.

Als Hautschutz eignen sich – je nach Belastung – auch entsprechende Hautcremes. Diese sollen vor Irritation schützen und die Hautreinigung erleichtern. Reicht der Hautschutz durch Cremes nicht aus, sind Handschuhe zu tragen. Handschuhe müssen auf die Schadstoffe und Einflüsse am jeweiligen Arbeitsplatz abgestimmt sein. So gibt es Handschuhe, die beispielsweise vor Chemikalien oder auch Schnittverletzungen schützen.

Bei Arbeiten im Freien wie in der Land- und Forstwirtschaft ist zudem auf ausreichenden UV-Schutz zu achten. Die Haut vor Sonnenstrahlung zu schützen ist wichtig, um Hautkrebs vorzubeugen. Langärmlige Shirts und lange Hose oder speziellen Funktionskleidung sowie Kopfbedeckungen sind zum Schutz vor der Sonne ratsam. Unbedeckte Haut sollte stets mit Sonnenschutzcremes geschützt werden.

Quelle/Text: TÜV Rheinland, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Foto: © Klaus Eppele – stock.adobe.com

Hautkrebsrisiko: Lesen Sie auch »Sonnenstrahlen: Achtung vor Hautschäden bei Arbeit im Freien« >>

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