Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ein neues Informationsportal ins Leben gerufen, das Betriebsärzten beim Umgang mit Berufskrankheiten helfen soll.
Wenn Ärzte oder Ärztinnen eine Berufskrankheit melden möchten, Informationen zur Meldung des Verdachts einer Berufskrankheit oder zu Berufskrankheiten eines bestimmten medizinischen Fachgebietes suchen, dann können sie sich ab sofort auf dem neuen Informationsportal »BK-Info« der DGUV schlau machen. Als Recherchehilfe bietet es sämtliche Hinweise rund um Berufskrankheiten für Betriebsärzte und Betriebsärztinnen.
Zum Informationsangebot zählen relevante Kapitel der ICD 10, der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegebenen aktuellsten Ausgabe der» Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme« inklusive Codes, Formtexte sowie weiterführende Informationen zum Herunterladen wie eine Berufskrankheiten-Liste oder eine Auflistung von Leitfragen, durch die im Gespräch mit dem Patienten erörtert werden kann, ob und in welchem Maße dieser bei der Arbeit möglicherweise gesundheitsschädigenden Gefahrstoffen ausgesetzt ist.
Schrittweise soll »BK-Info« erweitert werden. »In Zukunft werden wir diese Seiten entsprechend dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis und in Abstimmung mit den Fachleuten des ÄSVB (Hinweis der Redaktion: Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten der Bundesregierung) überarbeiten«, sagt Fred-Dieter Zagrodnik, Referent für Berufskrankheiten der DGUV.
Geplant ist zudem die Ablösung der Merkblätter des ÄSVB durch das Informationsportal. Dieser wird zukünftig keine neuen Merkblätter mehr veröffentlichen oder überarbeiten.
Das Informationsportal ist unter der Internetadresse www.dguv.de/bk-info erreichbar.
Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de
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