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Richtiger Umgang mit schweren Lasten

Das Heben und Tragen von schweren Lasten muss gelernt werden.
Foto: © a_medvedkov - stock.adobe.com

Das Bewegen schwerer Lasten gehört für viele Berufsgruppen zum Alltag. Doch damit sind Gesundheitsrisiken verbunden. Betriebe sollten geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen.

Das Schieben von Pflegebetten, Bewegen von Paletten und Ziehen von Mülltonnen: Dies sind nur einige von zahlreichen Tätigkeiten, die für Beschäftigte eine hohe Belastung bedeuten. Vor allem betroffen sind Mitarbeiter im Bereich Spedition und Logistik, Einzelhandel, Kranken- und Altenpflege, Gebäudereinigung und Abfallentsorgung. Gerade die Berufsgruppen, die täglich schwere Lasten ziehen und schieben, sind einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Denn: Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) können die Folge sein. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zusammen mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) hin.

Belastungsursachen im Betrieb analysieren

Um das Gesundheitsrisiko für Beschäftigte zu reduzieren, sollten Betriebe entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Dafür gilt es zuerst – in Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit beziehungsweise dem Betriebsarzt – Belastungsursachen und -faktoren im Betrieb zu analysieren. Wie schwer und intensiv eine Belastung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei spielen unter anderem das Gewicht der Last, die Körperhaltung sowie die Häufigkeit des Ziehens und Schiebens eine Rolle.

Schutzmaßnahmen bei Handlungsbedarf

Über das MSE-Portal www.gdabewegt.de können sich Betriebe unter dem Menüpunkt »Risikobezogene Tätigkeiten« über wesentliche Belastungsfaktoren informieren. Belastungsfaktoren sollten identifiziert und bewertet sowie deren Ergebnisse in einer Gefährdungsbeurteilung festgehalten werden. Besteht für Betriebe Handlungsbedarf, sind im MSE-Portal geeignete Schutzmaßnahmen zu finden. Auf technischer Ebene ist dies beispielsweise das Bereitstellen geeigneter Hilfsmittel und Flurförderzeuge. Als organisatorische Maßnahme wird angeführt, Beschäftigten einen Wechsel zwischen be- und entlastenden Tätigkeiten zu ermöglichen. Das Schulen von Mitarbeitern für richtiges Arbeitsverhalten und im Umgang mit unterstützen Hilfsmitteln zählt zu möglichen Schutzmaßnahmen auf persönlicher Ebene.

Quelle/Text: BGW/GDA, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Prävention: Lesen Sie auch »Mit richtiger Körperhaltung den Rücken schonen« >>
 

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