Fachbeitrag  Arbeitssicherheit  

Raumtemperaturen: Wenn das Büro zur Sauna wird

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten A3.5 macht Vorgaben, wie die Raumtemperatur im Sommer geregelt werden kann.
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Außentemperaturen von über 26 Grad können auch Innenräume richtig einheizen. arbeitssicherheit.de erklärt, was Mitarbeiter tun können, wenn sich ihr Büro in eine Sauna wandelt.

Wenn Wärme das Büro aufheizt

Klettern in den warmen Monaten des Jahres die Außentemperaturen nach oben, kann es auch im Büro richtig heiß und stickig werden. Wenn die Sonne direkt und dauerhaft auf Räumlichkeiten einstrahlt, kann die Temperatur schnell auf 30 Grad Celsius ansteigen. Konzentriertes Arbeiten ist da kaum möglich.

Deswegen hat der Arbeitgeber schon beim Einrichten von Büroräumen dafür Sorge zu tragen, dass bestimmte bauliche Voraussetzungen an den sommerlichen Wärmeschutz gegeben sind. Etwa durch den Einbau von Jalousien, Markisen oder einem Blendschutz an Fenstern und lichtdurchlässigen Türen. Diese Schutzmaßnahmen schirmen Räumlichkeiten vor einer zu starken Erhitzung ab.

Hitze kann zu Gesundheitsschäden führen

Doch wenn die Innenraumtemperatur trotz Jalousien, Markisen & Co. über eine bestimmte Celsius-Grenze steigt, dann ist der Arbeitgeber dazu angehalten eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und kühlende Maßnahmen zu ergreifen. Laut den Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.5 »Raumtemperaturen« soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen die 26-Grad-Celsius-Grenze nämlich nicht überschreiten. Sonst kann das in Einzelfällen zu gesundheitlichen Schäden bei Mitarbeitern führen, etwa bei schwangeren Frauen oder Angestellten, die schwere körperliche Tätigkeiten ausführen.

Drucker und Schlips ade

Steigt die Temperatur in Büros auf 30 Grad Celsius nennt die ASR A3.5 beispielhafte Maßnahmen: Jalousien können auch nach Arbeitsschluss heruntergelassen bleiben, Wärme ausstrahlende Geräte wie Drucker oder Fax sind auf den Minimalbetrieb zu reduzieren, die Arbeitszeiten können den heißen Temperaturen angepasst und die Kleiderregeln gelockert werden.

Ein Raum gilt für die Ausübung von Tätigkeiten als nicht mehr geeignet, wenn die Lufttemperatur 35 Grad Celsius erreicht hat oder übersteigt und keine Vorkehrungen wie Entwärmungsphasen, Luftduschen oder das Anlegen von Schutzausrüstung getroffen werden. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, seinen Angestellten Hitzefrei zu erteilen.

Wärme korrekt messen

Zur Messung der korrekten Lufttemperatur verwenden Experten ein strahlungsgeschütztes Thermometer. Gemessen wird in Grad Celsius [°C]. Dabei darf die Abweichung des Messgerätes höchstens +/- 0,5 Grad Celsius betragen. Das gibt die ASR A3.5 vor.

Erfordern es die Temperaturen, erfolgt die Messung stündlich. Und zwar an Arbeitsplätzen für sitzende Tätigkeit in einer Höhe von 60 Zentimeter und bei stehender Tätigkeit in einer Höhe von 1,1 Meter vom Fußboden.

Weiterführende Literatur

Technische Regel für Arbeitsstätte (ASR) A3.5 - Raumtemperaturen

DGUV Information 215-444 - Sonnenschutz im Büro Hilfen für die Auswahl von geeigneten Blend- und Wärmeschutzvorrichtungen an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen

DGUV Information 215-520 - Klima im Büro

Quelle/Text: Redaktion arbeitssicherheit.de
Stand: Juli 2020

Gesundheitsschutz: Lesen Sie auch »Arbeitsschutz bei Hitze: Bereitstellung von Getränken durch den Arbeitgeber« >>

 

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