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Psychische Belastungen berücksichtigen

In einer Empfehlung von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und GDA-Trägern erhalten Betriebe Orientierung, wie die Belastung der Psyche in die Gefährdungsbeurteilung einfließen kann.


"Empfehlung zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen" - auf diesen gemeinsamen Nenner haben sich die Aufsichtsdienste der Unfallversicherung und Länder in Abstimmung mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden geeinigt. In der Broschüre sind grundlegende Aufgaben bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sowie mögliche Vorgehensweisen zur Umsetzung enthalten. Diese wurde durch die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) im Rahmen des Arbeitsprogramms "Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen" entwickelt.

Seit Ende 2013 müssen alle Unternehmen und Organisationen auch die Gefährdungen ihrer Mitarbeiter ermitteln, die sich aus psychischen Belastungen bei der Arbeit ergeben. So fordert es das Arbeitsschutzgesetz. Wie diese Gefährdungsbeurteilung aussehen kann, erfahren Betriebe in der Broschüre. "Die Empfehlungen geben einen guten Überblick. Nun kommt es darauf an, sie in den Betrieben und Verwaltungen auch umzusetzen", sagt Andrea Fergen, Mitglied des IG Metall-Vorstands.

Krankheitstage und Frühverrentungen als Folge psychischer Belastungen nehmen seit Jahren zu. Die Ursachen für Stress oder Depressionen können sowohl beruflich als auch privat bedingt sein. Aber: Psychische Belastungen müssen sich nicht zwangsläufig negativ auf die Gesundheit auswirken. "So ist eine Arbeit ohne psychische Belastung ebenso wenig möglich, wie eine Arbeit ohne jegliche körperliche Belastung. Erst das Maß bestimmt die gesundheitsbeeinträchtigende Wirkung", sagt Norbert Breutmann von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.

Die Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes sieht ausschließlich eine Beurteilung und Gestaltung von Arbeit vor. Es gehe daher nicht um die Bewertung der Gesundheit oder psychischer Verfassung von Mitarbeitern, sondern um die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, erläutert Andreas Horst, Leiter des Arbeitsprogramms bei der GDA. Dazu zähle beispielsweise die Arbeitsintensität oder Handlungsspielräume bei der Arbeitszeit. Die Gefährdungsbeurteilung sorge daher für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz. Dies wiederum bringe allen Beteiligten einen Nutzen.

Quelle/Text: BG ETEM, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Foto: © lassedesignen - Fotolia.com

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