News  Arbeitssicherheit  

Psychische Belastungen analysieren, Maßnahmen ableiten

Seit September 2013 ist es für Betriebe Pflicht, hinsichtlich psychischer Belastungen eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Bei Kontrollen legen die Aufsichtsbehörden neben einer Analyse der Ergebnisse Wert auf konkrete Maßnahmen.


Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sehen einige Unternehmen als Chance. Sie nutzen diese Analyse für den Einstieg in ein zielgerichtetes betriebliches Gesundheitsmanagement, sagt Iris Dohmen, Betriebspsychologin bei TÜV Rheinland. "Andere stehen der Maßnahme sehr skeptisch gegenüber, da sie die Reichweite und Folgen nicht einschätzen können", so die Erfahrung der Expertin.

Der Nutzen einer der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zeigt sich, wenn Unternehmen die Ergebnisse in Form eine Risikoeinschätzung aufbereiten. Der Grund: Sind die psychischen Belastungen der Mitarbeiter nicht bekannt, entstehen für Betriebe Risiken. Die Folgen sind mangelnde Motivation, verstärkte Fluktuation oder hoher Krankenstand. Oftmals stellt die Uneinigkeit über das Vorgehen für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung ein Hindernis dar. Unternehmensleitung, Betriebsrat und Personalabteilung sollten sich auf ein gemeinsames Konzept verständigen. Dazu zählen die Analysemethode, die Zeitschiene und die Kommunikationsstrategie.

"Seit dem Jahr 2015 beobachten wir, dass die Gewerbeaufsicht bei den Kontrollen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sehr genau hinschaut. Es genügt bei Weitem nicht, nur eine Analyse durchzuführen", weiß Dohmen. "Aus den Ergebnissen müssen konkrete Maßnahmen abgeleitet und deren Erfolg evaluiert werden." Zudem sei es für die Aufsichtsbehörden von Bedeutung, dass bei der Erstellung ebenso der Betriebsarzt sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit mitwirken. Das Einbeziehen aller Abteilungen und Tätigkeitsbereiche in die Gefährdungsbeurteilung ist ebenfalls notwendig. Dafür reichen aussagekräftige Stichproben an Mitarbeitern aus. Es muss nicht die gesamte Belegschaft mitwirken. Für eine erforderliche Neutralität hinsichtlich der Befragung aller Hierarchieebenen sorgen externe Betriebspsychologen. Vor allem dann, wenn es um soziale Beziehungen im Betrieb oder den vorherrschenden Führungsstil geht.

Quelle/Text: TÜV Rheinland, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Foto: © Marco2811 - Fotolia.com


Gefährdungsbeurteilung: Lesen Sie auch » Psychische Belastungen berücksichtigen « >>

Exklusive Produktempfehlungen aus unserem umfangreichen Online-Shop

Kreizberg, Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsstättenverordnung
von Dr. jur. Kurt Kreizberg

mit Technischen Regeln für Arbeitstätten (ASR) inkl. Erläuterungen und weiteren Rechtsvorschriften
ca. 1800 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Gefahrstoffrecht - Loseblattwerksammlung von Klein und Bayer

Gefahrstoffrecht
von Dr. Helmut A. Klein / Dr. Philipp Bayer

Sammlung der chemikalienrechtlichen Gesetze, Verordnungen, EG-Richtlinien und technischen Regeln mit Erläuterungen
Loseblattwerk mit CD-ROM
ca. 1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten

Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten
von Carl-Heinz Degener / Gerhard Krause / Dr.-Ing. Hermann Dinkler / Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese

Vorschriftensammlung mit Kommentar
Band V Vorschriften
Loseblattwerk
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Dr.-Ing. Berthold Dyrba

Kompendium Explosionsschutz
von Dr.-Ing. Berthold Dyrba / Patrick Dyrba

Sammlung der relevanten Vorschriften zum Explosionsschutz mit Fragen und Antworten für die Praxis.
Loseblattwerk mit CD-ROM
1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt