Ob stationäre oder ambulante Einrichtung: Die gesetzliche vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung können Betriebe auch online erstellen. Das Tool dazu bietet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Die BGW hat mit unterschiedlichen Kooperationspartnern neue Online-Handlungshilfen entwickelt. Diese führen Nutzer systematisch durch die einzelnen Schritte der Gefährdungsbeurteilung. Betriebe erhalten so unter anderem Unterstützung bei dem Festlegen der Arbeitsbereiche sowie der Erfassung von Tätigkeiten. Systematisch lassen sich Gefährdungen ermitteln, die entsprechenden Risiken beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen auswählen. Darüber hinaus zeigt das Online-Tool themenbezogene Links zu Hintergrundinformationen und verweist auf gesetzlichen Grundlagen.
Im Bereich der Altenpflege unterscheidet sich die ambulante teilweise von der stationären Pflege. So arbeiten ambulante Pflegekräfte im häuslichen Bereich. Darüber hinaus haben sie ganz andere Wege dorthin als Beschäftigte einer stationären Einrichtung. Aus diesem Grund bietet die BGW für beide Bereiche jeweils eine separate Online-Gefährdungsbeurteilung an. »Typische Arbeitsbereiche und Gefährdungen in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern sind bereits vorgegeben«, sagt Sigrid Küfner, Expertin der BGW. »Zusätzlich können die Nutzerinnen und Nutzer selbst betriebsspezifische Aspekte hinzufügen, etwa besondere Arbeitsbereiche oder Gefährdungen.«
Ermittelte Gefährdungen klassifiziert das Tool mit Farbcodes – rot, gelb und grün. Dieses Ampelsystem zeigt den Handlungsbedarf. Erforderliche Maßnahmen können Nutzer mit Termin und verantwortlicher Person direkt in das digitale Formular eintragen. Zum Ende der Bearbeitung fasst das Tool die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung in einem PDF zusammen. Nutzer können darüber hinaus gesetzte Termine in ihren Kalender übertragen.
Zu dem Online-Tool gelangen Interessierte über folgenden Link: www.bgw-online.de/gefaehrdungsbeurteilung-online.
Quelle/Text: BGW, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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